Guten Tag liebe gutefrage.net - Community,
mich würde es einmal interessieren, ob man ein Gebrauchtmotorrad (oder auch Fahrzeug) von einem Privatverkäufer direkt nach Kauf fahren darf?
Das Motorrad wurde von ihm selbstverständlich schon angemeldet, und ist es nach wie vor .. Heißt das also ich kann damit ohne Probleme bis zu meiner Haustür fahren, über seine angemeldete Kennziffer? Oder muss ich direkt vor Ort ein von mir geprüftes & angemeldetes Kennzeichen mitnehmen und am Motorrad festschrauben, und dann darf ich erst damit fahren?
Weil ich auch mal gelesen habe, dass innerhalb von 3 Tagen das Nummernschild des Verkäufers abgemeldet werden muss, und ein eigenes angemeldetes daran befestigt werden muss.. was mich jedoch irritiert, weil mir jemand sagte dass das überhaupt nicht funktioniert und man mit dem "alten" Kennzeichen nicht fahren darf, sondern erst alles neu anmelden muss um dann damit fahren zu dürfen..
Stimmt das?
Darf ich also direkt damit nach Hause fahren, weil es von ihm aus noch angemeldet ist? Oder muss ich es mit einem Anhänger abholen & sofort selbst anmelden?
Ich hoff auf eure Antworten, und bin jetz schonmal sehr dankbar dafür!
Vielen Dank, und MfG. Nyr0 (Christian).