Hallo,
Ich habe vom Händler ein 50 ccm Roller gekauft.
Dieser Roller hat nur eine Echtheits Bescheinigung aber keine Papiere.
Meine Frage.
Darf ich mit dieser Echtheits Bescheinigung die von Kreis Borken beglaubigt ist fahren ?oder muss ich beim TÜV neue Papiere beantragen?