Guten Tag,
ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Nämlich hätte ich paar Fragen zum Thema Unterhalt.
Aktuelle Situation:
Ich lebe mit meiner Mutter und meinen 4 Halbgeschwistern in einem Haushalt. Der Vater meiner Halbgeschwistern ist vor etwa einem Jahr ausgezogen. Ich bin vom Unterhalt ausgeschlossen, da ich zum ersten 21 Jahre alt und zum zweiten nicht der leibliche Sohn des Vaters bin (meiner ist verstorben). Mein zweitältester Halbbruder ist auch bereits volljährig und hat laut dem Jugendamt daher auch keinen Anspruch nach dem UVG.
Meine restlichen 3 Halbgeschwister erhalten Unterhalt nach dem UVG, da sie minderjährig sind.
Bei der Antragstellung des Unterhaltes wurde nur das Einkommen meiner alleinerziehenden Mutter gefordert, was mich sehr gewundert hat.
Nun zur Frage: Ich möchte in meinen Semesterferien einen Ferienjob anfangen. Wird mein Einkommen und des meines volljährigen Halbbruders beim Unterhalt meiner anderen Geschwistern berücksichtigt?
Vielen Dank!