Wie kann ich einen Lichtschalter in einem Bau aus den 70er Jahren auswechseln?

Folgendes Problem!Wir haben den Flur renoviert und das einzige was noch fehltn sind die Lichtschalter. Leider haben die alten Lichtschalter/Rahmen dieses eklige Elektronikweiß. Ich wollte das gerne gegen silberne Lichtschalter tauschen. Leider gibt es die nirgendswo mehr zu kaufen. Mir bleibt also nichts anderes übrig als sie auszutauschen. Im Obi habe ich dann neue Lichtschalter gekauft und jetzt weiß ich nicht welches Kabel an welchen Anschluss dran muss.

Es handelt sich hierbei um einen DoppellichtschalterAlso ein Lichtschalter oben ohne LED. Und einen darunter mit LED.

Lichtschalter OBEN wenn er Ausgeschaltet ist.

Oben befindet sich der Lichtschalter für den Flur. Folgende Kabel sind vorhanden.

2 schwarze Kabel (auf beiden ist Strom drauf)

1 braunes Kabel (kein Strom drauf)

Im Anhang befindet sich ein Bild für den oberen neuen Schalter. Ich wüsste gerne wo ich dort die Kabel anbringe.


Lichtschalter UNTEN wenn er Ausgeschaltet ist.

Unten befindet sich der Lichtschalter für das Bad. Folgende Kabel sind vorhanden.

2 schwarze Kabel oben (auf beiden Strom drauf)

1 schwarzes Kabel unten (nur Strom drauf wenn eingeschaltet)

1 blaues Kabel (kein Strom drauf. Weder ein- noch ausgeschaltet)

1 braunes Kabel* (kein Strom drauf)

Im Anhang befindet sich ein Bild für den unteren neuen LED-Schalter. Ich wüsste gerne wo ich dort die Kabel anbringe.


Zusätzlich habe mit Paint noch etwas rumgekritzelt. Ich hoffe es hilft. Ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich bedanke mich im Voraus.

Bild zum Beitrag
Strom, wechseln, LED, Lichtschalter
Und noch einmal - LED-Birnen kaputt, Verkäufer will nicht umtauschen?

Und es geht in die Verlängerung.

In einer vorigen Frage habe ich folgendes gefragt:

https://www.gutefrage.net/frage/led-birnen-nach-einem-halben-jahr-kaputt---was-tun?

Der Verkäufer weigert sich jetzt, da mittlerweile eine ganze Zeit vergangen ist, nämlich gute sieben Monate. Da ich die Birnen nach den Daten gekauft habe, die mir vorlagen (230 Volt, Fassung E14, etc.) und diese ja auch eine Zeit funktioniert haben, kann man einen Fehlkauf im Sinne von Überspannung, etc. ausschließen.

Zurück zu den sieben Monaten. Dass die Beweislastumkehr nach sechs Monaten in Kraft tritt, ist mir klar, aber um die geht es hier ja nicht. Der Verkäufer ist gesetzlich verpflichtet, zwei Jahre Gewährleistung zu geben. Dies steht ja auch so in den AGB, allerdings weigert er sich, die Birnen zu ersetzen mit dem Hinweis auf Beweislastumkehr.

Hier einmal ein auszug aus dem Schriftverkehr:

V: "Dem Gesetz nach ist zu vermuten, dass Mängel, die innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf auftreten, bereits bei der Übergabe vorhanden waren. Bei Defekten, die erst sechs Monate nach dem Kauf oder später auftreten, geht das Gesetz bis zum Beweis des Gegenteils davon aus, dass der Defekt erst während der Verwendung des Artikels verursacht wurde, zum Beispiel durch Verschleiß.

Wir müssen Ihre Bitte um Erstattung oder Ersatzlieferung demnach leider ablehnen und bitten um Verständnis."

K: "(...) Es geht hier aber gar nicht um die Tatsache, dass mehr als sechs Monate vergangen sind, sondern darum, dass die Birnen angeblich 30.000 Stunden halten, was sie nicht tun (alternativ 15.000 Schaltungszyklen - wurden ebenfalls nicht erreicht) - genau das, was Sie in Ihrem Angebot schreiben, halten Sie nicht. Und da würde ich gerne von der Gewährleistung Gebrauch machen, die Sie zu geben haben - sei es für ein Jahr oder zwei, ist unerheblich. Da ich die Ware nur ordnungsgemäß gebraucht habe, nämlich dem vorgesehen Zweck der Beleuchtung, liegt auch keine Verletzung des Gewährleistungsanspruchs vor."

V: "Es tut mir sehr leid, aber bei den angegebenen Werten handelt es sich um Pflichtangaben, die nicht fehlen dürfen, aber eher um Richtwerte seitens des Herstellers." (Anm.: Verkäufer handelt mit den Birnen gewerblich und vertreibt diese unter eigenem Namen.)

V: "Das eine Jahr Gewährleistung betrifft den Bereich B2B. In Ihrem Fall greift die zweijährige Gewährleistung, wo trotz alle dem 6 Monate nach dem Kauf die Beweistlastumkehr in Kraft tritt."

Nun weiß ich nicht, was ich davon noch halten soll, da mir der Verkäufer grundsätzlich immer mit sechs Monaten Beweislastumkehr kommt. Was kann ich jetzt als schlagkräftiges Argument schreiben, ohne gleich mit rechtlichen Schritten zu drohen?

Vielen Dank schon einmal für (hilfreiche!) Antworten!

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