Finanzierung/Nutzungsvertrag für Fahrzeug an Bekannte. Ist das Risiko minimiert, gibt es Vorlagen?

Hallo zusammen, ich wollte ein Fahrzeug finanzieren und einer gute Bekannte die Nutzung gewähren. Im Grunde stottert sie die Raten ab und will kein Risiko an der Sache tragen. Wäre das mit dem Vertrag machbar bzw. wo ist das Risiko?

VERTRAG:

Herr Y gewährt nach Fahrzeugkauf und rechtlicher Eigentumsübernahme Frau V eine dauerhafte Nutzung des Fahrzeuges mit der Fahrgestellnummer: XXXXXXXXX, Erstzulassung XX.XX.2011. Als kumuliertes und maximales Nutzungsentgelt wird ein Betrag von XEur vereinbart. Die monatliche Nutzungsentgeltzahlung beträgt dabei mind. XEur. Als Basis dient eine jährliche Nutzung von max. 50.000km. Beim Überschreiten der km-Nutzungsleistung erfolgt eine prozentuale Anpassung der Nutzungsentgeltrate. Die Zahlung erfolgt auf das Konto…. Für den Zeitraum der Nutzung wird der offene Restnutzungsbetrag jährlich mit 2,5% zzgl. Euribor (zum 1.1. p.a.) verzinst.

Bis zum Erreichen einer kumulierten Nutzungsentgeltzahlung durch Frau V von XEur bleibt das Fahrzeug im Eigentum von Y. Ab einer kumulierten Nutzungsentgeltzahlung von XEur erfolgt der Eigentumsübergang des Fahrzeuges an Frau V. Durch vorzeitige und sofortige Zahlung der kumulierten Nutzungsentgeltzahlung ist eine Eigentumsübernahme des Fahrzeuges jederzeit möglich. Bis zur vollständigen kumulierten Zahlung verpflichtet sich Frau V dazu, das Fahrzeug auf ihre Kosten regelmäßig gemäß Intervall zu warten und in vollem Umfang Vollkasko zu versichern und für Schäden und weitere laufende Kosten für das Fahrzeug aufzukommen. Sollte eine Nutzung aus technischen oder sonstigen Gründen (Unfall, vorzeitiger und durch beide Parteien vereinbarter Verkauf an Dritte) nicht mehr möglich sein, erstattet Frau V Herrn Y den Differenzbetrag bis zur vollen kumulierten Nutzungsentgeldhöhe von XEur und der Vertrag zur Nutzung ist hinfällig. Zahlungen im Rahmen von Schäden die über die Vollkasko oder gegnerischen Versicherung die im Falle eines Unfalls abgewickelt und nicht repariert werden sollen, werden an Y bis zur kumulierten Nutzungsentgeldzahlung von XEur abgetreten. Beim Ausbleiben der Nutzungsentgeld-rate über 2 Monate ist Herr Y berechtigt das Fahrzeug zu veräußern und eine weitere Nutzung zu unterbinden. Sollte durch den Verkaufserlös mit der bereits gezahlten Nutzungsentgeldhöhe der Betrag von XEur nicht erreicht werden, so wird der Differenzbetrag von Frau V ausgeglichen.

Danke für Anmerkungen

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