Hallo,
Nehmen wir an ein Gerichtsvollzieher will kommen. Ihm wurde das Betreten verweigert, weil der Gerichtsvollzieher keinen Durchsuchungsbeschluss dabei hatte. Dem Gerichtsvollzieher wurde vor dem Besuch schriftlich mitgeteilt, dass ein Besuch nicht verweigert wird, sondern zugelassen wird, sobald ein Durchsuchungsbeschluss vorliegt.
Nun die Frage: kann der Gerichtsvollzieher Kronleuchter oder Deckenleuchte (wert 80€ neu jeweils). Ist also kein echtes Kristall.
Hab gehört, er darf sie pfänden und man kann ja auch mit einer einfachen Glühbirne beleuchten.