hallo. wenn ein volljähriger schüler sich in der schule schlecht fühlt wg einer Krankheit und nach hause möchte, darf er dann ins sekriteriat, sich abmelden und ALLEINE nach hause gehen? wenn die schule dann aber die Eltern anrufen möchte weil der schüler ne vorerkrankung hat, der schüler das aber verweigert, dürfen die das trotzdem? oder im schlimmsten fall, wenn die schule sogar einen Krankenwagen rufen will und der schüler das aber nicht will, wenn er zb sagt er möchte sich lieber in den erste hilfe raum legen und abwarten bis es besser wird, dürfen die dann trotzdem einen rufen? mich interessiert die rein rechtliche lage, also ob es was mit der Aufsichtspflicht/erziehungsauftrag ist und so.....
danke für eure antworten! ;)