1. Vekehrsunfall gehabt, was sollte ich tun und wie sollte ich handeln?

Moin,

Ich hatte bereits gestern 1 Frage zum Unfall gestellt, hatte aber wichtige Informationen außer acht gelassen, daher wollt ich nochmals um professionelle Mithilfe bitten, damit ich die Sache so schnell wie möglich abhaken kann.

Ich hatte gestern ein kleinen Verkehrsunfall, woran ich schuld war (hab ich selbst gemerkt, leider zu spät).

Der Unfallgegner machte mir ein Angebot, dass ich ihm 500 Euro zahle, damit die Sache schnell gegessen ist. Wir haben unsere Daten erstmal ausgetauscht.

Nur weiß ich nicht ob ich das direkt bezahlen soll, oder ob ich die Versicherung einschalte.

Das Problem : Ich werde ja Zurückgestuft. Wann geschieht die Zurückstufung ?

Habe meinen Führerschein seid 28.07.2017. Also fast 3 Jahre und habe die SF2.

Habe deshalb die SF Klasse 2, weil ich im Sommer 2018 ein neues Auto gekauft habe und bei einer erstmaligen Versicherung eines neuen Autos, beginnt man wohl wieder mit SF 0 (als Fahranfänger) statt mit 1/2 oder 1. Daher hab ich erst jetzt die SF2.

Hatte bisher noch nie ein Schaden. Wenn ich jetzt die Versicherung einschalte, Stufen die mich direkt zu SF 0 zurück.

Meine Versicherung endet auch am 27.06.2020 und meine neue Versicherung bei einem anderem Anbieter geht am 28.06.2020 los.

Der Vertrag ist auch schon unterschrieben.

Kann ich den aktuellen Schaden bei der aktuellen Versicherungsfirma melden, und erst nächstes Jahr Zurückgestuft werden ?

Ich habe auch die Bilder so gut wie es geht geladen. Der Schwarze Renault Megane 2018 Modell ist meiner. Kaufpreis 13.500 Euro.

Wie hoch würde sich die Reparatur Kosten bei meinem Auto verlaufen ?

Und wie hoch wäre sie beim Gegner ?

Zusammen über 1000 Euro ?

Ich habe leider Null Ahnung. Ich möchte gerne so wenig wie möglich zahlen.

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SKODA-Werkstatt findet Fehler nicht - Rechnung trotzdem bezahlen (Werkvertragsrecht)?

Hallo, ich habe eine rechtliche Frage. Mein alter Skoda Fabia I springt nicht mehr an wenn der Motor warm ist. Die freie Werkstatt meines Vertrauens findet den Fehler nicht. Tipps in gutefrage.net brachten mich nicht weiter, habe aufgrund dieser Tipps in der freien Werkstatt viel Geld für das Auswechseln von Teilen gezahlt die nicht fehlerursächlich waren..

Deshalb war ich in der SKODA-Vertragswerkstatt.

(zur Technik siehe meine vorhergehenden Fragen hier zu diesem Thema).

Obwohl der Wagen nicht ansprang als er in der Skoda-Werkstatt stand fanden die den Fehler nicht.

Es wurde mir dann vorgeschlagen die Drosselklappe zu wechseln weil das am ehesten die Ursache sein könnte. Würde 1000.-€ kosten. Allerdings ohne Garantie, dh. wenn das ein erfolgloser Reparaturversuch aufgrund Fehldiagnose ist soll ich die 1000.- trotzdem zahlen.

Im Kaffeesatz lesen kann ich selber, rein aufgrund der Vermutung lasse ich nicht für 1000.- Drosselklappen wechseln.. Deshalb meine Frage wie das rechtlich ist:

Für die erfolglose Fehlerdiagnose bei Skoda bezahlte ich schon 150.- € (leider, das war wohl mein Fehler).

Ich brauche jedoch eine verbindliche Fehlerdiagnose als Grundlage für einen Reparaturauftrag und muss deshalb nochmal zu Skoda in die Werkstatt. Will aber nicht nochmal für nicht und wieder nichts Geld bezahlen.

Ist es nicht so, dass die Skodawerkstatt ihren Teil des Werkvertrages nicht erfüllt wenn sie behauptet den Fehler nicht zu finden? Muss ich dann Geld für die erfolglose Fehlersuche bezahlen oder kann ich sagen: "Deal war eine (verbindliche) Fehlerdiagnose, die seid ihr mir schuldig geblieben also brauche ich nichts zu bezahlen???

(Anmerkung: es handelt sich nicht um einen 12-Zylinder-Hightech-Ferrari sondern um einen simplen 18 Jahre alten Skoda... Unfassbar dass die Vertragswerkstatt nicht weiß weshalb die Kiste nicht anspringt...)

Danke schon mal für die Rechtsauskunft...

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