Warum sind am Karfreitag so viele Filme verboten?

Am Karfreitag dürfen sehr viele Filme in Deutschland nicht gezeigt werden, mit der Begründung, dass Karfreitag für Christen ein „stiller Feiertag“ ist und die Filme „religiöse Gefühle“ verletzen könnten und/oder dem „stillen Charakter“ des Feiertags zuwiderlaufen könnten.

Unter den Filmen, die nicht gezeigt werden dürfen, sind:

„Die letzte Versuchung Christi“; religionskritische Filme wie z. B. „Dogma“.

Sehr viele Filme mit Horror (z. B. Zombie- u. Vampirfilme, „Alien“-Filme; „The Witch“) und/oder exzessiver Gewalt und/oder Sex.

Sehr viele Actionfilme, z. B. „Batman“-, „Bruce Lee“-, „Mad Max“-, „Terminator“-Filme; „King Kong“; Western- u. Indianer-Filme wie „Zwei glorreiche Halunken“, „Die Söhne der Großen Bärin“.

Filme, in denen Homosexuelle o. Transvestiten vorkommen, wie z. B. „The Rocky Horror Picture Show”. Ist die Kirche heutzutage immer noch so LGBT-feindlich?

Viele Kinderfilme wie z. B. einige Disney-Filme wie „Mary Poppins“; „Heidi“, „Kalle Blomquist“, „Max und Moritz".

Sehr viele Komödien wie z. B. die „Ghost Busters“- u. „Police Academy“-Filme, „Der kleine Horrorladen“; Filme mit Pierre Richard („Der große Blonde…“); Filme mit Louis de Funès (z. B. „Rabbi Jacob“); „Charleys Tante“; „Didi – Der Doppelgänger“; „Die Feuerzangenbowle"; „Frühling für Hitler“;

Monty Python‐Filme wie „Das Leben des Brian“, „Der Sinn des Lebens“ usw.

Mehrere Filme mit Bud Spencer u. Terence Hill wie z. B. „Vier Fäuste für ein Halleluja“, „Banana Joe“.

Viele Musikfilme wie z. B. der Beatles-Film „A Hard Day's Night“; „Die Fledermaus“, usw.

Insgesamt dürfen fast 1000 Filme an „stillen Feiertagen“ nicht gezeigt werden. Als „stille Feiertage“ gelten neben dem Karfreitag je nach Bundesland u. Region z. B. auch: Neujahr, Aschermittwoch, Josefstag, Gründonnerstag, Ostersonnabend, Ostersonntag, Ostermontag (in manchen Bundesländern sogar die komplette Karwoche ab Palmsonntag), Christi Himmelfahrt, Pfingstsonntag, Pfingstmontag, Fronleichnam, Maria Himmelfahrt, Maria Empfängnis, Reformationstag, Allerheiligen, Allerseelen; Volktrauertag; Buß- u. Bettag, Totensonntag, Heiligabend, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag.

An „stillen Feiertagen“ sind in vielen Bundesländern Musik- u. Tanzveranstaltungen, Musik in Gastronomie u. Clubs („Tanzverbot“), Sportveranstaltungen, Partys u. a. Veranstaltungen u. Vorführungen mit „überwiegend fröhlichem Charakter“ verboten.

Eigentlich gibt es doch in Deutschland eine Trennung von Staat u. Kirche und die Mehrheit der Bevölkerung ist nicht religiös.

Es wird ja auch kein Christ gezwungen, sich Filme wie z. B. „Das Leben des Brian“, „Die letzte Versuchung Christi“ o. „Dogma“ oder irgendwelche Splatter-/Porno-Filme anzusehen.

Warum sind selbst harmlose Kinderfilme verboten? Nur weil die lustig sind oder dort gesungen/getanzt wird (wie z. B. in „Mary Poppins“)? Warum ist „Heidi“ verboten (sagen christlichen Fundamentalisten: „Heidi ist ein heidnischer Name und die Ziegen sind ein Symbol für Satan“)?

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