Ich beziehe im Moment Hartz 4. Wir sind erst umgezogen und ich habe hier noch keinen Kitaplatz für meine Tochter (5). Eine andere Betreuung hab ich hier vor Ort auch nicht.
Nun ist es so dass ich bald ein Vorpraktikum von 6 Monaten anfangen möchte. Dazu brauche ich aber erstmal eine Betreuung für mein Kind. Da die Kitas sie nicht annehmen werde ich wohl warten müssen bis mein Kind eingeschult wird im September. Erst dann ist die Betreuung durch Ganztagsschule gesichert.
Jetzt hat mein SB vom Jobcenter gefragt wie meine Tochter denn vor dem Umzug betreut wurde. Ich hab dann gesagt, dass sie Ganztags in der Kita war und dass meine Mutter auch noch da war.
Nun kam der gute Herr auf die Idee ich solle mein Kind von meiner Mutter betreuen lassen um das Vorpraktikum jetzt schon anzufangen....Meine Mutter wohnt fast 40km entfernt!
Außerdem müsste ich mein Kind wohl über Nacht dort lassen weil ich während dem Praktikum so früh anfangen muss (müsste mein Kind sonst zu früh wach machen). Ich hätte mein Kind also nur noch am Wochenende Zuhause!! Außerdem hätte ich erhebliche Kosten durch die Fahrerei.
Darf der SB überhaupt verlangen, dass eine Mutter ihr Kind unter der Woche weg gibt? Da kann ich doch bestimmt das Jugendamt einschalten!
Mein Kind gehört doch zu mir nach Hause und nicht zur Oma!
Ich habe ihm gesagt, dass ich das nicht möchte und dass das für mich nicht in Frage kommt. Ich kann nichts dafür wenn es nicht genug Kitaplätze gibt und mein Kind erst recht nicht. Außerdem weiß ich nicht ob meine Mutter das überhaupt machen würde. Er meinte dann nur, dass sie vorher ja auch mein Kind mit betreut hätte aber ich wohl einfach keine Lust zu arbeiten hätt!! 😡 Mir war das dann zu unverschämt und ich hab aufgelegt .
Ich werde das so oder so nicht machen wie er es gesagt hat aber ich würde gerne mal wissen ob er sowas überhaupt verlangen darf und was ich dagegen tun kann wenn der mir jetzt eine Sanktion rein drücken will .