Gegnerische Versicherung lehnt ab zu zahlen und mir fehlt das Geld zum Klagen.Was soll ich tun?

Hallo zusammen,
mein Auto wurde von einem anderen Auto beim Rückwärts-parken gerammt. Die gegnerische Versicherung Allianz hat durch einen eigenen Sachverständiger die Schäden gutachten lassen. Die von dem Sachverständiger bzw. Allianz festgestellte Reparaturkosten war ~800€ mit Mwst. Ich war sehr skeptisch und hatte selber einen Gutachter beauftragt. Der hat die Kosten für Reparatur ungefähr um die 3300€ festgestellt. Dann hatte ich mit einem Anwalt Kontakt aufgenommen und das neue Gutachten der Versicherung eingereicht. Nach mehr als zwei monatigem Warten, lehnt die Versicherung ab sämtliche Kosten zu zahlen, es sei denn, die von meinem Gutachter geltend gemachten Schäden nicht aus dem Unfall stammen.
Leider habe ich keine Rechtschutz-versicherung. Nun fehlt mir das Geld fürs Klagen. Ich werde einen Antrag um die Prozesskostenhilfe machen. Aber ich bin nicht sicher ob die überhaupt bekomme. Ich bin ein ausländischer Student und bin von den Eltern finanziert. Ich habe einen Mini-Job, wobei ich nicht so viel arbeiten kann (höchstens ~450€ pro Monat), da ich meistens mit dem Studium beschäftigt bin. Was soll ich machen, wenn ich die Prozesskostenhilfe nicht bekomme? Gibt es einen anderen Weg? Ich würde mich sehr freuen auf euren Ratschlag. Ich bedanke mich ganz ganz herzlich für eure Aufmerksamkeit und Hilfe.

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Bekommt die KFZ-Zulassungsstelle nicht Bescheid darüber, dass das Auto nicht mehr versichert ist?

Hallo,

ich habe ein Auto bei einer "großen" Gesellschaft versichert, bei der ich auch mehrere andere Versicherungen abgeschlossen habe.

Letztes Jahr hatte mir die Versicherung die KFZ-Versicherung gekündigt. Wieso genau weiß ich nicht mehr aber das war schon mal der Fall, weil sich irgendwas geändert hatte. Aber normalerweise stellt sie dann direkt eine neue Police aus. Jetzt war mir aber aufgefallen, dass seit Monaten keine Beiträge für diese Versicherung abgebucht wurden. Anscheinend wurde mir auch keine neue Police zugestellt. Ich muss also davon ausgehen, dass ich seit Monten ohne Versicherungsschutz unterwegs bin. Auf Nachfrage bei der zuständigen Vetretung, bekam ich dann ein paar Tage Später den Rückruf, dass das ich natürlich noch versichert sei und das nun eine Nachzahlung auf mich zukomme.

Ich bin allerdings sehr skeptisch und bin auch nicht bereit nachzuahlen, da ich keine Versicherungspolice habe und auch keine Beiträge abgebucht wude. Frage mich wirlich was bei einem Schadensfall passiert wäre...

Was meint Ihr dazu? Müsste die KFZ-Zulassungsstelle nicht auch bescheid bekommen haben, dass das Auto nicht mehr versichert ist?

DANKE!

UPDATE - UPDATE - UPDATE

Zumindest weiß ich jetzt, wieso die Versicherung gekündigt wurde: Die SF Jahre meiner Fahrzeuge sind getauscht worden, damit es insgesamt günstiger würde.

Fakt bleibt jedoch, dass ich seit der Kündigungsbestätigung bis heute keinen neuen Versicherungsschein erhalten habe. Somit bleibt die Frage, hat die Versicherung das Recht auf Ihrer Seite und kann die Prämien nachvordern?

KFZ, Versicherung, Kfz-Versicherung
wirtschaftllicher Totalschaden, was zahlt die Versicherung?

Hallo,

hatte am 06.11. einen Unfall.

Kaskofall.

Mein Fahrzeug ist nun als wirtschaflticher Totalschaden klassifiziert worden.


Rep. Kosten: 10.500€

Restwert: 3.600€

Wiederbesch.wert: 9.400€


Nun wurde mein Fahrzeug von einem Händler abgeholt, der mir die 3600€ in Bar gegeben hat.

Nun sind ja noch 5800€ abzgl. der SB von 300€, also 5500€ offen, die ich von der Versicherung zu bekommen habe.

Gerade mit meiner Vers. telefoniert, die zahlen mir jetzt aber nur 4000€ aus (also die differenz vom Restwert zum Wiederbeschaffungswert ABER IN NETTO)

Auf meiner Nachfrage wieso und wann ich den rest kriegen soll, hieß es, mir werde, wenn ich mir ein neues Fahrzeug kaufe, die MwST. des neuen Fahrzeuges ersetzt.

Nun sind 1500€ auf dem Fahrzeugmarkt doch eine Menge Geld, welche ich auch nicht vorstrecken kann.

Meine Frage/n nun:
  • Ist das rechtens? Ich kann mir nämlich kein Fahrzeug für 9400€ kaufen (welches ja der Restwert des Fahrzeuges war) da ich nur 7600€ bekommen habe. Und die fehlenden 1500€ Vorstrecken kann ich nicht und würde ich auch nicht wollen würden, dafür habe ich ja schließlich eine Vollkaskoversicherung.

  • Muss ich das Fahrzeug bei einem Händler kaufen um die MwSt. erstattet zu kriegen, oder kann ich das Fahrzeug auch von einem Privaten Anbieter kaufen?

Sorry das ich so weit ausgeholt habe, aber ich fande die o.g. Angaben relevant.

Ich hoffe ihr habt da selber Erfahrungen oder sogar Fachwissen.

Beste Grüße

Dennis

rechtens 100%
nicht rechtens 0%
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Ärztliches Fahrverbot trotz keiner höheren Anfallswahrscheinlichkeit als normal?

Ich hatte vor kurzem einen einmaligen Krampfanfall/epileptischen Anfall und wurde im Krankenhaus untersucht. Sämtliche Untersuchungen waren normal und unauffällig (ich habe also keine Epilepsie und es gibt keine Anzeichen für eine erhöhte Anfallsbereitschaft) und es wurde mir gesagt dass so ein Anfall jeder mal haben kann (ca 5% aller Menschen haben genau einen solchen Anfall in ihrem Leben). Mir wurde auch gesagt dass ich ganz normal weiterleben kann, bestimmte Faktoren in Kombination (wie Stress + Müdigkeit + Drogen wie Alkohol + Rauchen etc.) vermeiden sollte aber an sich die Wahrscheinlichkeit für einen weiteren solchen Anfall in Zukunft nicht größer als bisher oder bei jedem anderen Menschen sei. Trotzdem habe ich ein 3-monatiges Fahrverbot des Arztes erhalten. Das bestand lediglich aus einer handschriftlichen Formulierung (in etwa "Patient ist mit Fahrverbot einverstanden"), welche ich unterschreiben sollte. Das Problem ist, dass ich auf das Auto angewiesen bin und dieses Fahrverbot überhaupt nicht in Relation steht, vor allem da die Wahrscheinlcihkeit ja laut Aussage des Arztes nicht höher ist als bei jedem anderen Menschen. Warum sollte ich dann nicht Autofahren dürfen (zumal die meisten (in meinem Fall) vermutlich auslösenden Faktoren wie Alkohol beim Fahren eh wegfallen). Wie wären die rechtlichen Folgen wenn ich trotzdem fahre und es z.B. zu einem Unfall kommt? Wie soll die Versicherung überhaupt an die Information dieses "Fahrverbotes" sofern es eins ist kommen, oder handelt es sich dabei rechtlich nur um eine Empfehlung bzw. Absicherung seitens des Arztes?

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