Jährliche Fahrleistung deutlich überschritten...Strafe?

Hallo ich habe ein Problem:

Ich habe bei meiner Kfz Versicherung (Huk Cobug) eine jährliche Fahrleistung von 6.000 km angegeben.

Nun musste ich letztes Jahr beruflich durch die ganze Hauptstadt zur Arbeit und nach Hause pendeln und habe die jährliche Fahrleistung deutlich überschritten (um 20.000 km). Hätte ca 125.000km haben dürfen, aber es sind jetzt 145.000km drauf. Habe es leider erst bemerkt als ich mal vom Tageskilometerzähler auf Gesamtkilometer umgeschalten hab und fast den Schlag bekommen.

Weiss einer wieviel ich nachzahlen muss? Will mich erstmal informieren bevor ich das der Versicherung mitteile und dann evtl rückwirkend ne Rechnung (oder Vertragsstrafe) über hunderte von Euros bekomme, denn ich kann es mir jetzt leider nicht wirklich leisten :-/


In den Agb steht folgendes:

Ihre Mitteilungspflichten zu Tarifierungsmerkmalen Mitteilung von Änderungen K.3.1 Ändern sich die Umstände zu den vereinbarten Tarifierungsmerkmalen (z. B. die Jahresfahrleistung), müssen Sie uns die Änderungen unverzüglich mitteilen.

Überprüfung der Angaben K.3.2 Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob Ihre Angaben zu den berücksich- tigten Tarifierungsmerkmalen zutreffen. Auf Anforderung haben Sie uns entsprechende Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen.

Folgen von unzutreffenden Angaben K.3.3 Haben Sie unzutreffende Angaben zu Tarifierungsmerkmalen gemacht oder Änderungen nicht mitgeteilt, gilt rückwirkend ab Beginn des laufen- den Versicherungsjahres der Beitrag, der den tatsächlich zutreffenden Verhältnissen entspricht.


Bin für jeden Tip dankbar

Versicherung, Recht, Kfz-Versicherung, AGBs, Kilometerstand, Laufleistung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Kfz-Versicherung