KFZ von der Hebebühne gefallen - Fall für die Privathaftpflicht?

A begibt sich mit dem Fahrzeug eines Freundes B zu einer Selbsthilfewerkstatt, um unentgeltlich einige Reparaturen im Rahmen eines Gefallens vorzunehmen. In der Selbsthilfewerkstatt angekommen, fährt A das Fahrzeug mithilfe der Hebebühne hoch. Beim Tausch des Querlenkers nutzt A fachgerecht einen Getriebeheber zur zusätzlichen Absicherung. A nutzt den Getriebeheber, um die zu bearbeitende Achse unter Last zu setzen und anschließend den Querlenker festzuziehen. Dies misslingt ihm jedoch. Das Fahrzeug rutscht vom Getriebeheber, setzt sich in Bewegung und stürzt von der Hebebühne. Dabei wird neben dem KFZ, die Hebebühne ebenso beschädigt.

Wie verhält es bei solch einem Fall. Muss die Privathaftpflicht des A den Schaden sowohl für das KFZ als auch für die Hebebühne regulieren? Oder bleibt A auf den Kosten sitzen?

Grundsätzlich machen Versicherungen von der Benzinklausel gebrauch. Diese besagt folgendes: „Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraftfahrzeugs [...] wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden".

Liegt in dem oben gennanten Fall ein Gebrauch des Fahrzeugs vor? Oder ist der Vorfall und der dadurch resultierende Schaden eher auf den Gebrauch der Hebebühne und/oder Getriebebock zurückzuführen?

Wäre nett, wenn mich jemand aufklären könnte.

Vielen Dank!

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Auto wurde gestohlen und Unfall damit gebaut.Werde ich zu unrecht angeklagt?

Hallo,

ich bin gerade etwas ratlos und auch sauer auf die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft.

kurz vor Weihnachten (2015) wurde mein Auto gestohlen und damit wohl ein Unfall gebaut. Ich habe dies erst bemerkt, als die Polizei vor meiner Tür stand und mich fragte , ob ich wüsste, wo mein Auto sei. Als ich Ihnen zeigen wollte, das es hinten auf den Parkplatz steht, kam der Schock...Auto war nicht mehr da.

Ich hab also direkt Anzeige wegen Diebstahl erstattet, was auch so erst einmal aufgenommen wurde. Ich habe seitdem nichts mehr gehört.

Nun wird ständig mein Bruder geladen (Vorladung bei der Polizei), er möchte doch bitte eine Aussage machen. Kurz zur Info, mein Bruder wohnte zu dem Zeitpunkt ca. 100 KM entfernt und hatte gar nichts mit der Stadt mehr zu tun, wo ich wohnte. ich bin dann paar Monate später, in seine Stadt gezogen (neue Arbeitsstelle, Familie etc)

Er hat halt seine Aussage gemacht, dass ich ihm halt auch nur erzählt hätte, dass mein Auto geklaut wurde und damit wohl ein unfall gemacht worden ist.

Heute rufen Sie Ihn an und sagten Ihn, er würde jetzt eine letzte Chance bekommen , um seine Aussage nochmals zu machen, ansonsten wird wohl ein Ermittlungsverfahren gegen Ihn eröffnet, wegen Falschaussage, da er bei seiner Aussage gelogen hätte und gegen mich (den Bruder) ein Ermittlungsverfahren eröffnet wird, weil wohl ich angeblich mit dem Auto den Unfall verursacht hätte.

Ich habe weder einen Brief bekommen, das ich jetzt Hauptverdächtiger bin, noch, dass meine gestellte Anzeige eingestellt ist etc.

Meine Frage nun: Will mir die Polizei jetzt was anhängen, weil ich im jungen Erwachsenen-Alter viel Mist gebaut habe und somit eh vorbestraft bin? Ich kann das nicht begreifen!!! Warum wird er ewig von der Polizei angerufen und vorgeladen, er möge sich zu dem Sachverhalt äußern, obwohl er rein gar nichts damit zu tun hat. Ich hab ihn halt Weihnachten 2015 erzählt, dass mein Auto geklaut worden ist.

Will man mir hier was anhängen, was ich gar nicht getan habe? bin ich wegen meiner Vorstrafen (Körperverletzung unter Alkoholeinfluss) nicht mehr glaubhaft? Ich bin echt am verzweifeln, weil man mit den Jahren ja reifer wird und sich eben halt nichts mehr zu Schulden kommen lässt.

Was meint Ihr? Was kann mir jetzt passieren? Ich hab noch keinen Brief bekommen, dass ich jetzt der Beschuldigte bin.

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Verfahrenskosten der Zulassungsbehörde tragen: Wer hat den Fehler gemacht?

Hallo zusammen,

zwischen den Jahren habe ich versucht die Kfz-Versicherung zu wechseln - bestehende gekündigt, bei der neuen einen Vertrag abgeschlossen. Da ich die Kündigungsfrist nicht eingehalten habe, blieb ich bei meiner bestehenden Kfz-Versicherung und widerruf meine neue Kfz-Versicherung.

Kürzlich erhielt ich ein Schreiben der Zulassungsbehörde meiner Stadt, das mein Kfz nicht versichert wäre, aufgrund der Rückmeldung der neuen Versicherung (welche ich widerrufen habe). Entsprechend wurde die Fortbewegung des Kfz untersagt. Nach Abstimmung mit meiner aktuellen Versicherung bestand jedoch lückenlos eine Versicherung. Annahme war, dass die neue Versicherung bereits eine neue Versicherungsbestätigung (VBÜ) an die Zulassungsbehörde gesendet hatte und dieser nach meinem Widerruf als gekündigt deklarierte. Mit meiner aktuellen Versicherung war abgestimmt, dass diese eine zweite VBÜ übermittelt. Darüber hinaus setze ich ein Schreiben an die Behörde auf, in welcher ich dies klarstellen wollte.

Die Zulassungsbehörde hat diese erhalten und bestätigt. Diese hat mir jedoch die entstandenen Verfahrenskosten zugewiesen und gefordert, diese zu begleichen.

Wie sehr Ihr das? Aus meiner Sicht ist kein Verfahren entstanden, da ein Versicherungsschutz zum Kfz bestand und weiterhin besteht. Dies ist durch meine bestehende Versicherung nachweisbar. Ausschlaggebend wäre jedoch für mich die Frage, ob ich selbst in irgendeiner Form hätte aktiv werden müssen? Hätte ich nach dem Widerruf auf meine aktuelle Versicherung zugehen müssen bzgl. Übermittlung einer weiteren VBÜ oder ist das Ganze Angelegenheit der Versicherungen? Hier müsste es doch entsprechende Prozesse geben?

Würde mich sehr über Eure Antworten freuen, da ich mir hierbei unsicher bin.

Achilles

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