EVB Nummern vertauscht - Riesenproblem - komplizierter Fall - Vorsicht: langer Text?

Hallo,

vorweg, ich hab einen sehr komplexes Problem mit zwei vertauschten EVB Nummern:

Ich bin Halter von 2 Pkw gewesen.

Der erste Pkw Peugeot war versichert vom 01.01.2013 – 31.12.2013 bei Versicherung A .

Der zweite Pkw Skoda war versichert vom 01.01.2009 – 31.12.2017 bei Versicherung H.

In 03/2013 sind wir umgezogen, von Stadt Alt in die Stadt Neu.

Ich habe mir für die Ummeldung für jeden PKW eine EVB bei der jeweiligen Versicherung besorgt und bin dann damit zur Zulassungsstelle von Stadt NEU.

Augenscheinlich wurden jedoch bei den Ummeldungen die jeweiligen eVB Nummern der Versicherung A und Versicherung H vertauscht, und jeweils dem anderen Kfz zugeordnet (dies hab ich erst jetzt 2018 erfahren).

Keine Ahnung wie das passieren konnte, ist ja auch schon lange her, angeblich dürfte sowas gar nicht gehen - es ist aber tatsächlich geschehen.

Mit dem PKW Skoda wechselte ich dann zum 01.01.2018 zu einer ganz anderen Versicherung.

Nun im Jahr 2018 meldet sich plötzlich die Versicherung A und verlangt für die Jahre 2016 – 2017 Versicherungsbeiträge für den Pkw Skoda (auf die Beiträge 2014 und 2015 verzichten Sie nach eigener Aussage) .

In diesen Jahren 2016 – 2017 war der Pkw Skoda jedoch nach wie vor bei der Versicherung H versichert (seit 2009 ununterbrochen). Versicherungsbeiträge wurden natürlich an die Versicherung H gezahlt.

Somit sollen für ein und denselben PKW doppelt Versicherungsbeiträge bezahlt werden.

Bei Ummeldungen wegen Umzug ist ein Versicherungswechsel, soweit ich weiß, überhaupt nicht möglich.

Zur Frage:

Wer hat Anspruch auf den Versicherungsbeitrag für den Pkw Skoda? Versicherung A oder Versicherung H?

Danke für Anregungen.

Gruß Eric.

Recht, Kfz-Versicherung, Versicherungsrecht, Versicherungsschutz, KFZ-Versicherungswechsel, Auto und Motorrad
Ich bin Schuld daran, daß mein Schwager in der KFZ Versicherung hoch gestuft wurde. Ist das gerecht?

Neulich habe ich meinen Schwager gefragt, ob er mich mit seinem Auto zur Werkstatt begleiten kann, da ich mein Auto reparieren lassen muß, damit ich wieder nach Hause komme. Er hat zugesagt und ist mir zur Werkstatt hinter her gefahren. An einer unübersichtlichen Ausfahrt, da war ein Stoppschild und ein Gefahrenschild das auf Auffahrunfälle hinweist, habe ich natürlich angehalten, da ein Auto von der Ferne zu sehen war. Mein Schwager war aber der Meinung, daß ich die Lücke nutze und weiter fahre. Da hat er sich aber gewaltig getäuscht, denn ich bin am Stop Schild stehen geblieben. Da er der Meinung war, daß ich weiter fahre hat er hinter mir Gas gegeben und ist mir dann hinten drauf gefahren. Nun haben wir den Salat. Er tut mir einen Gefallen und hat nun den Schaden. Natürlich haben wir das dann über seine Versicherung beglichen und er wurde hoch gestuft, denn beide Schäden zusammen kosteten um die 8.000€. Nun gibt er mir die Schuld, daß er hoch gestuft wurde, da ich ihm gebeten habe mir nach zu fahren und er mir dann hinten drauf gefahren ist, weil ich nicht weiter gefahren bin. Ist das gerecht?

Wie soll ich nun darauf reagieren? Ich kann doch nichts dazu, wenn er zu blöde ist und das Auffahrgefahrenschild und das Stoppschild nicht beachtet, oder?

So habe ich ihm das natürlich nicht gesagt, aber recht laut gedacht!

Unfall, Recht, Kfz-Versicherung, Schaden, Auto und Motorrad

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