Nach Verbindung mit LAN-Kabel kein Internetempfang über WLAN?

Hi, es geht um das Thema LAN / WLAN.

Also: Ich wohne im Studentenwohnheim und hatte mich dort mit meinen Geräten über einen eigens betriebenen WLAN-Cube mit dem Internet verbunden. Aus Gründen muss ich den Cube jetzt abgeben und nachdem die Verbindung durch Access Points nicht geklappt hat, bin ich auf ein LAN-Kabel umgestiegen. Damit konnte ich dann sowohl mit meinem MacBook und meinem Arbeitslaptop (Windows 10) ins Internet.

Jetzt besteht jedoch seit Neuestem das Problem, dass ich weder mit dem Mac noch dem Arbeitslaptop Internet über WLAN empfangen kann.
Zur Erklärung: Ich kann mich mit beiden Geräten mit dem WLAN (im Haus meiner Eltern, ganz normal per Router) verbinden - also das klappt alles ohne Probleme -, jedoch kann keine Internetverbindung hergestellt werden. Alle anderen Geräte im Haus und auch mein Handy (welches ja nicht per Netzwerkkabel verbunden war) kommen ohne Probleme ins Internet über das besagte WLAN, nur eben die beiden Geräte nicht. Also es liegt meines Ermessens nach NICHT am Router, sondern an den Geräten - kann es sein, dass die Verbindung via LAN-Kabel etwas „durcheinandergeschmissen“ hat?

Die Internetverbindung über das besagte WLAN hat bei den beiden auch vor einer Woche, als ich das Netzwerkkabel noch nicht genutzt hatte, einwandfrei funktioniert. Beim Mac konnte ich auch den LAN-Dienst deaktivieren (dass das also inaktiv ist), aber das hat nichts gebracht.

Ich denke, das Problem liegt vielleicht am DHCP / IP-Adressen - Thema, aber ich kenne mich damit leider überhaupt nicht aus.

Hat jemand einen Vorschlag, wie man die Sache gelöst kriegt? Dankeschön!

Internet, WLAN, Internetverbindung, Netzwerk, Ethernet, LAN, Router, WLAN-Router
Handyvertrag wesentlich langsamer als vereinbart, rausklagen aus dem Vertrag möglich?

Ich habe seit einer Weile einen Handyvertrag bei freenet. Dort ist der geschätzte Maximalwert der Datenübertragungsraten angegeben mit 225 Mbit/s. Es ist mir klar, dass dieser Wert praktisch so gut wie nie erreicht werden kann, doch mein Speedtest ist dann doch sehr deutlich davon entfernt. ( siehe Screenshot) Dabei macht es auch nur minimalen Unterschied zu welcher Uhrzeit (selbst in der tiefsten Nacht) gemessen wird und auch draußen wird nicht einmal 35-40 % der angegebenen Werten erreicht. Dabei ist ein LTE Mast bei mir ganz in der Nähe. (ca 1 km entfernt) Wohne in einer größeren Stadt recht zentral.

Das ist jetzt um ca 22 Uhr entstanden, ist klar, dass sich zu dem Zeitpunkt eine Menge Leute im Netz befinden, aber 10% der Leistung ist doch schon echt frech.

Im Internet wird behauptet, man könne sich aus seinem Vertrag rausklagen, sollte die erbrachte Leistung unter 50 % des Versprochenen liegen, jetzt frage ich mich ob jemand damit bereits Erfahrungen gemacht hat etc.

  • Mit einem Urteil vom 07.05.2009 hat auch das Amtsgericht Fürth (Az.: 340 C 3088/08) entschieden, dass dem Kunden ein Kündigungsrecht zusteht, wenn die tatsächliche Bandbreite weniger als die Hälfte beträgt. Hier stützte das Gericht die außerordentliche Kündigung zwar auf § 626 BGB, im Ergebnis macht das aber keinen Unterschied.
  • Ähnlich sah es auch das Amts­gericht München am 07.11.2014 (Az.: 223 C 20760/14). Nach Meinung der Richter darf der Kunde wegen Wegfalls der Geschäfts­grund­lage außer­ordentlich kündigen, wenn bei einer vereinbarten Bandbreite von bis zu 18 Mbit/s dauer­haft nur 6 Mbit/s ankommen. Die AGB-Klausel stehe dem in einem solchen Fall nicht entgegen.
  • Neben einem Recht auf außerordentliche Kündigung könnte Ihnen sogar noch ein Anspruch auf Schadensersatz zustehen. So sprach etwa das Amtsgericht Montabaur in seinem Urteil vom 04.08.2008 (Az.: 15 C 168/08) einem Kunden die Extra-Kosten für einen DSL-Vertrag bei einem anderen Anbieter zu.

Vielen Dank fürs Antworten :)

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