Hallo ihr Lieben,
Anhand des §5 Abs. 1 des Telemediengesetzes (TMG) geht hervor, dass ein Impressum erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig abrufbar und verfügbar zu halten ist. Ich habe ein Gewerbe im nebenerwerblichen Bereich angemeldet verkaufe Designs auf "Print on demand" Websites. Ich möchte nun etwas mit der Platform "Pinterest" arbeiten und mir diverse Pinnwände erstellen für meine Kreativität, unter anderem auch Pinwände die auf meine bereits online stehenden Designs verweisen. Wenn ich das tue, muss ich aber auf Pinterest ein Impressum + Datenschutzerklärung hinterlegen. Normalerweise kann man ja mit einer direkten Verlinkung zum Impressum auf die eigene Homepage verweisen.
Leider habe ich noch keine Homepage und möchte auch erstmal keine haben...
Darf ich rechtlich mit Google-Drive ein öffentliches Impressums-Dokument erstellen, auf welches jeder Zugriff hat bzw. auch ein zweites Datenschutz-Dokument ?
MfG Jan