Hallo,
Ich befinde mich seit 01.05.2016 in einer Umschuldung zum Immobilienkaufmann. Der Umschulungsvertrag endet am 31.08.2018. nun fällt mir alles sehr leicht und habe in der Schule einen 1,0 schnitt. Ich möchte, in Absprache mit meinem Betrieb gern meine Ausbildung verkürzen und die Prüfungen im Winter 2017 mitmachen. Nun sagt die IHK dass das nicht Gänge weil mindestens 2 Jahre Umschulung sein muss. Laut Paragraf 45 BBiG steht es aber jedem zu sich eher zur Prüfung anzumelden. Wie verhalte ich mich jetzt?