Prüft die IHK oder das Unternehmen das Abizeugnis für eine Ausbildung als Handelsfachwirtin?

4 Antworten

Für den Handelsfachwirt brauchst Du kein Abitur oder eine Fachhochschulreife, sondern lediglich eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem kaufm. Beruf. Die Berufsausbildung erlangst Du während des Programms.

Die IHK wird sich für das Abitur nicht interessieren, sondern nur für die abgeschlossene Ausbildung !

Meist sind diese Abiturienprogramme aber sowohl für Leute mit Fachabi als auch mit Abitur ausgeschrieben. Wenn Du bereits zu den Abiturprüfungen zugelassen warst, hast Du in jedem Fall (ausser in Bayern und Sachsen) Deine Fachhochschulreife in der Tasche. Die würde man Dir dann ggf. auf dem Abgangszeugnis bestätigen, falls Du durchfällst und dann abgehst.

Falls es nicht klappt, solltest Du mit offenen Karten auf die Firma zugehen und fragen, ob nicht auch Dein Fachabi reicht. Tust Du das nicht, könntest Du ganz leicht in fiese Schieflage kommen, woran Du aber kein Interesse haben kannst.

Wenn die das nicht akzeptieren, kannst Du auf jeden Fall die Abi-Prüfung wiederholen. Was ich ohnehin an Deiner Stelle tun würde. Ich würde die Fima fragen, ob ich nicht auch noch nächstes Jahr anfangen könnte, da ich doch gerne mein Vollabitur machen würde, wegen des ganzen bisher betriebenen Aufwandes. Der ja sonst so ziemlich umsonst gewesen wäre.

Ja! Du mußt das Zeugniss vorlegen. Ich habe auch solch eine Ausbildung gemacht und damals mußten wir die Abschlußzeugnisse am 1. Tag mitbringen. Die wurden von der Firma dann kopiert.
Sei ehrlich und wenn du nicht bestanden hast, dann sag der Firma Bescheid. Ansonsten könnte das für dich sehr peinlich werden. Vieleicht kannst du die Ausbildung ein Jahr später machen.

Wenn es sich um bestimmte Abiturienten-Ausbildungen handelt, bist Du auch in einer entsprechenden Berufsschulklasse für die Du ggf. ohne Abi / Fachabi / Fachhochschulreife eigentlich gar keine Zulassung bekommen dürftest.

Es könnte daher sogar sein, das zusätzlich zum Arbeitgeber auch die zuständige Berufsschule eine Zeugniskopie sehen will & das kontrolliert.

und habe den Ausbildungsvertrag auch schon unterschrieben.

...

vermutlich steht da drin, dass der Vertrag nur wirksam wird, wenn ein bestandenes Abitur vorliegt (aufschiebende Bedingung)