Hi,
Ich werde dieses Jahr (Jg. 13) in Hessen mein Abitur schreiben. Ich bin ein wenig verunsichert, ob meine Minderleistungen noch im Rahmen der Zulassung sind.
Ich werde dieses Halbjahr vermutlich in Geschichte (Grundkurs) unterpunkten, aber ich habe bereits im zweiten Hj. der 12. Klasse eine Unterpunktung in Geschichte stehen. Und ich weiß nicht, wie das finale Halbjahr in Geschichte ausgehen wird. Ich mache keine Prüfung in Geschichte. Die Einbringverpflichtung besteht daher nur für die beiden Hj. der 13. Klasse.
In Hessen dürfen max. 8 einzubringende Grundkurse unterpunktet werden. So habe ich das jedenfalls der OAVO entnommen... Stimmt das so, oder sind damit alle belegten Grundkurse gemeint?
Und nun zu meinen eigentlichen Fragen:
Ist es dabei relevant, wie viele Kurse eines Faches unterpunktet wurden?
Muss man in jedem einzubringenden Grundkurs-Fach auf einen Durchschnitt von mind. 5 Punkten kommen? Oder wäre es auch kein Problem gewesen, wenn ich jedes Halbjahr desselben Faches unterpunktet hätte?
Danke im Voraus :)