Freiberuflicher Heilerziehungspfleger?

hallo liebe Leserinnen und Leser.
Mir geht es heute um die Frage ob jemand Erfahrungen oder Ideen hat, wie man sich als Heilerzihungspfleger selbstständig machen kann und wie rentabel das ist.

Ich bin seit 12 Jahren in der Behindertenhilfe tätig und seit 7 Jahren Heilerziehungspfleger. Ich hab es Karrieretechnisch weit gebracht. War auch zunächst in der mittleren und zuletzt in der Höheren Führungsebene als Bereichsleitung (80 Mitarbeiter/ 60 Klienten) tätig und habe hier gemerkt, dass ich am liebsten mein eigener Chef wäre. Bzw. Auch am liebsten eigenständig ohne Kollegen und Mitarbeiter arbeiten möchte. Ich bin durchaus Teamfähig! Möchte aber nicht mehr über einen längeren Zeitraum mit denselben Kollegen arbeiten.

Daher dachte ich mir, ob es nicht die Möglichkeit gäbe, gerade beim anhaltenden Mangel an Fachkräften sich als freiberuflicher Hep selbstständig zu machen und in verschiedenen Einrichtungen punktuell vorstellig zu werden und seine Dienste anzubieten?

Praktisch stelle ich mir vor bei Einrichtungen im Landkreis meinen Flyer zu hinterlegen und dann nach Terminvereinbarung gerne auch über einen längeren Zeitraum punktuell in den Einrichtungen Dienste zu übernehmen. Direkt im Gruppendienst, gerne aber auch im administrativen Bereich.

Die Frage die ich mir ständig stelle - wie ist das mit der Finanzierung dieser Stelle.
über Sozial und Pflegeleistungen? Muss ich diese dann selbst mit dem Kostenträger abrechnen? Bin ich als Hep dazu befugt?
bezahlt mich die jeweilige Einrichtung mit einem pauschalen Stundensatz?
Bezahlen mich die Bewohner aus eigener Tasche? Mit der Finanzierung von stationären und ambulanten Einrichtungen kenne ich mich aus. Eingliederungshilfe, persönliches Budget, isolierte Teilhabe usw. Also hier Bedarf es keiner Klärung.

Zu meiner privaten Situation. Männlich, Ende 20 keine Kinder (auch nicht in Planung).

ich freu mich über eure Antworten!
Vielen Dank!

Selbständigkeit, Pädagogik, Recht, Freiberufler, Heilerziehungspflege, Hep, Soziales, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Wer darf Medikamente stellen und verabreichen?

Hallo,

ich befinde mich zur Zeit in einer Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin und bin im 2. Lehrjahr.

Ich habe angefangen im ambulant betreuten Wohnen (ABW) und dort hieß es mit den Medikamenten dürfen nur Fachkräfte etwas zu tun haben bzw. Auszubildende, sobald das Thema "Medikamente" in der Berufsschule besprochen wurde.
Mein Kollege und ich haben auch was auf den Deckel bekommen, weil er mich nach 10 Monaten dort arbeiten selbstständig das Stellen der Medikamente hat beaufsichtigen lassen und später nur noch einmal drüber geguckt hat.

Nun bin ich auf einer stationären Wohngruppe und dort waren meine Kolleg*innen erschrocken, dass ich noch nie Medikamente verabreicht oder gestellt habe. Bei denen ist es scheinbar von Ausbildungstag 1 Gang und Gebe, dass Azubis in die Medikamentenvergabe und stellen eingearbeitet werden (das hat mir auch meine Mitschülerin bestätigt, die vorher dort war).

Mein Pflegelehrer in der Berufsschule hat die Info rausgegeben, dass wir erst eine Klausur zum Thema Medikamente geschrieben haben müssen (die meistens im 3. Lehrjahr kommt), bevor wir selbstständig Medikamente stellen und ausgeben dürfen. Vorher dürfen wir lediglich unseren Kolleg*innen zugucken und uns schon mal was erklären lassen.

Drei verschiedene Aussagen, aber welche Info stimmt denn nun? Dazu konnte ich leider im Internet nichts zu finden. Könnt ihr mir weiterhelfen? Oder gibt es tatsächlich zwischen ABW und stationär unterschiedliche Regelungen?

LG Selkiade

Medizin, Schule, Recht, Behinderung, Gesundheit und Medizin, Heilerziehungspflege
Individueller Förderplan Heilerziehungspflege, Keine Ideen?

Hallo zusammen.

Ich befinde mich zurzeit im Oberstufenpraktikum einer schulischen Ausbildung zum Heilerziehungspfleger und habe die Aufgabe einen individuellen Förderplan für einen Klienten zu schreiben. Diesen habe ich bereits bei einem Klienten in der Unterstufe schon geschrieben und zwar hatte ich das Thema "Pfannkuchen backen" mit dem Ziel Förderung der Feinmotorik. Das ganze war in einem Wohnheim mit (kognitiv) relativ fitten Klienten wo es mir leicht fiel eine Idee mit entsprechenden Zielformulierungen zu finden. Jetzt bin ich im HPZ im ASB Bereich wo ich nur mit mehrfach- und schwerstmehrfachbehinderten zu tun habe und hier ist schon mein kleines Problem: Ich finde es total schwierig für Klienten, die so stark eingeschränkt sind eine Förderidee zu finden und dann auch noch mehrteilige Zielformulierungen zu schreiben. Das ganze macht für mich ohnehin wenig Sin, wenn das Ziel der Klienten eigentlich das erhalten der bestehenden Fähigkeiten beinhaltet, ich aber eine Planung mit einer Steigerung/Förderung schreiben soll. Ich habe da auch schon versucht mit dem Team auf Ideen zu kommen aber so wirklich weiterhelfen konnten die mir da nicht.

Ich hatte überlegt die etwas fitteren Klienten, die wenigstens noch halbwegs was können für die Planung zu nehmen. Eine Idee von der ich nicht wirklich überzeugt bin ist: Förderung der Feinmotorik durch das Halten eines Stiftes mit unterschiedlichen Griffen (Palmargriff, Pfötchengriff, Pinzettengriff). Hat jemand Tipps oder Ideen und kann mir weiterhelfen ?

Schule, Kreativität, Heilerziehungspflege, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

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