Zustimmende Baulast für Anbau als Grenzbebauung, wenn Nachbar schon Terrassenüberdachung gebaut hat?

Hallo,

ein Bekannter möchte eine kleine Doppelhaushälfte erwerben (Rheinland/NRW), allerdings würde er gerne einen eingeschossigen Anbau zur Erweiterung des Wohnraumes anbauen. Nun war er beim Bauamt um zu erfragen inwiefern dieses möglich wäre. Grundsätzlich sollte es keine Problem darstellen, allerdings gibt es einen Bebauungsplan, welcher die Tiefe ab der Baugrenze reglementiert. der Anbau könnte demnach max zwischen 3,5 und 4 m (müsste halt noch genau gemessen werden ) in den Garten reichen. Desweiterne wurde ihm gesagt, dass der Nachbar bei der geplanten Grenzbebauung eine entsprechende Baulast für sein Grundstück eintragen lassen müsste, dass auch er für den Fall eines anbauens ebenfalls eine Grenzbebauung durchfühfren würde ( wozu das auch immer sinnig sein mag) Nun ist es so, dass der Nachbar schon eine Terrassenüberdachung von in jedem Fall mehr als vier Meter direkt an dei Grundstücksgrenze gebaut hat.

Daher folgende Fragen

1) Müsste er dafür nicht auch eine entsprechende Zustimmung haben ?

2) Wenn ja, wo müsste diese zu finden sein und wäre dann nicht die für den Anbau meine Bekannten obsolet, da er ja genau das was dann gefordert wäre ( Grenzbebauung) tun will

3) Kann der eine einen ANbau der ander eine Terrassenüberdachung bauen ?

4) Wie kann man das in Erfahrung bringen, ohne "schlafende Hunde" zu wecken, denn sollte der Nachbar eine Genehmigung brauchen, hat sie aber nicht eingeholt, möchte man ja nicht schon im Vorfeld das Nachbarschaftsverhältnis "vergiften, weil man beim Bauamt die falschen Fragen gestellt hat und die dann beim Nachbarn schauen kommen.

Natürlich würde man bevor man anträge stellt und so, mit dem Nachbarn reden, aber es ist doch immer gut zu wissen, was für Argumente für einen zu nutzen sind.

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Hallo, Unser Rohbau steht, Traufe 2,00 m zu hoch im Bauantrag. Baufirma hat Fehler Übersehen laut Bebauungsplan nur 4,50m nun 5,80m. und jetzt?

Das Bauamt sagt, ich hätte jetzt ein großes Problem. Die Planung und das halbe Haus wurde von einem Bauunternehmen gebaut. Angeblich wurde vorher vom Bauunternehmen geklärt, das man laut Bebauungsplan die Traufe 2,00m höher bauen darf. Dies gilt aber nicht für unser Grundstück. Dies habe ich erfahren, weil ich zum Bauamt ging. Das Baufsichtsamt sagt jetzt zu mir, das ich ein großes Problem habe. Vorher war es ein Freistellungsverfahren und ist nicht aufgefallen. Den Architekten der es geplant hat habe ich noch nie gesehen und er meldet sich auch nicht auf meine Fragen, die Firma sehr bekannt,fängt an zu lügen, und möchte die vierte Rate. Droht mit Rechtsanwalt und weiteren Kosten. Bin ich jetzt als Bauherr an allem Schuld? Grundstück und Fertighaus haben wir gekauft, weil wir dachten es wäre alles ok. Wir hätten auch ein niedrigeres Haus gebaut. Gibt es keine Falschberatung. Oder das im Werkvertrag die Planung des Hauses übernommen wird. Bauwerkvertrag listet alle Details auf. Architekt hatt Entwässerungsplan gezeichnet, aber falsch. Bauleiter wusste bis Baubeginn nicht wo die Kanalanschlüsse usw. Sind. Dafür nimmt man doch als Laie ein Bauunternehmen, das so etwas nicht passiert. Mein Rechtsanwalt möchte das wir uns einigen. Dann ist das Geld weg und eventuell der Rohbau auch. Und ich mache mich strafbar wenn nicht nach Bebauungsplan gebaut wird. Die Firma hat jetzt so viel falsch gemacht und ich soll jetzt an allem Schuld sein? Hausfirma droht mit Vertragskündigung. BAU YTONG STEHT AUCH SCHON 3 MONATE OHNE DACH IM REGEN .

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