Wohnung hat keinen Wasserzähler und keine Badewanne. Liegt in jedem Falle ein Verstoß gegen die Landesbauordnung vor?

Ich lese gerade aus Neugier die Landesbauordnung. Dort steht ganz klar drin:

"(1) Jede Wohnung muss ein Bad mit Badewanne oder Dusche haben. Jede Wohnung und jede Nutzungseinheit mit Aufenthaltsräumen muss mindestens eine Toilette haben. Toilettenräume für Wohnungen müssen innerhalb der Wohnung liegen. Fensterlose Bäder und Toiletten sind nur zulässig, wenn eine wirksame Lüftung gewährleistet ist.

(2) Jede Wohnung muss einen eigenen Wasserzähler haben. Dies gilt nicht bei Nutzungsänderungen, wenn die Anforderung nach Satz 1 nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erfüllt werden kann."

Nun ist mir beim Lesen aufgefallen, dass anscheinend mehr als 4 Verstöße gegen die Landesbauordnung vorliegen.

2 davon finden sich in dem zitierten § 43.

Das Haus hat keinen Denkmalschutz oder Ähnliches, ist aber schon vor 1920 gebaut worden. Es wurde immer privat genutzt und auch privat vermietet. Zumindest ist mir bekannt, dass seit ca. den 80er Jahren immer wieder auch mal 1 bis 2 Wohnungen vermietet wurden.

Ganz im Ernst: Würde sich das örtliche Bauamt tatsächlich für solche und andere Verstöße gegen die Landesbauordnung interessieren?

Gibt es Fälle, wo sich Mieter einer Mietwohnung tatsächlich beim Bauamt über eine fehlende Badewanne beschwert haben und das Bauamt dann den Vermieter dazu gezwungen hat, eine Badewanne einzubauen?

Oder gilt eigentlich für sämtliche Verstöße gegen die Landesbauordnung "Bestandsschutz"?

Ich bin natürlich kein Rechtsanwalt oder Bauamtsleiter. Und auch deswegen weiß ich nicht wirklich wie all' diese Dinge gehandhabt werden, aber zumindest sind ja Verstöße sehr offensichtlich und ich würde das gerne verstehen lernen.

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