Kann vermeintlichen Erben der Zutritt zu einer Wohnung verwehrt werden, wenn eine "lebenslang Wohnberechtigte" verstirbt?
Eine Bewohnerin im Mietshaus hat dort lebenslanges Wohnrecht und ist nun schon sehr betagt. Sie hat einen Neffen, der einen ziemlich schlechten Charakter hat und der sein Geschäft direkt neben dem Haus hat. Er wäre der erste, der nach dem Tod der Dame die Wohnung stürmen würde, zumal er auch einen Schlüssel hat.
Außerdem gibt es noch eine Nichte (Schwester dieses Herrn), die eine gute Beziehung zu ihrer Tante pflegt, aber im entscheidenden Moment womöglich das Nachsehen hätte. Als Eigentümer des Hauses sind wir der Meinung, dass keiner von beiden überhaupt die Wohnung allein und ohne unsere Zustimmung betreten darf, falls die Wohnberechtigte plötzlich verstirbt. Ob und wer Erbe der Dame ist und ob es vielleicht noch weitere Kandidaten gibt, ist uns völlig unbekannt.
Für den Tag X wollen wir einfach vorbereitet sein und daher meine Frage: Können oder müssen wir vielleicht sogar als Eigentümer des Hauses den Zutritt zu der Wohnung verweigern?
Was geschieht mit der restlichen Habe, wenn sich die Erben "bedient" haben und an den uninteressanten Sachen kein Interesse mehr zeigen?
Hier geht es nicht um einen Mietvertrag, der auslaufen muss, sondern um ein Wohnrecht, das in dem Moment erlischt, wo die Berechtigte aus dem Leben scheidet.