Hallo,
folgendes Szenario.
Jemand bezieht von 2000 - 2005 Hartz 4, der einfachheit halber sagen wir mal 1.000 Euro / Monatlich, also 60.000 Euro in den 5 Jahren.
"Normale" Lebensumstände, d.h. kein Wohneigentum, kein Erbe, keine sonstigen Bezugsmöglichkeiten um den Lebensunterhalt zu bestreiten. (sprich Hartz 4 ist nicht unrechtmässig gezahlt worden)
Danach bekommt er einen Job und arbeitet seitdem.
In 2009 erbt er eine Wohnung mit ca. Gegenwert 150.000 Euro, die dann als selbstgenutztes Wohneigentum genutzt wird.
Kann die Bundesagentur / Sozialamt jetzt an ihn/sie herantreten, und eine Rückzahlung der gezahlten Hartz 4 Sätze verlangen?
Wenn ja:
Findet hier eine Verjährung statt, z.B. nach x Jahren besteht kein Anspruch mehr seitens der Agentur bzw. des Staates?
Über welchen Zeitraum kann die Rückzahlung erfolgen bzw. kann der Staat verlangen dass die Wohnung verkauft und seine Ansprüche sofort und einmalig befriedigt werden?
Herzlichen Dank für Deine/Ihre Info.
Gruß
RT