Hallo,

angenommen jemand hat einen guten Job usw. und plant, 50000 Euro bei der Bank Of Scotland anzulegen als Festgeld für 5 Jahre. Angenommen, die Person wird nächsten Monat arbeitslos. Im Vertrag der Bank steht, das Festgeld kann nicht aufgelöst werden, die 5 Jahre Laufzeit müssen abgewartet werden. Da die Person ja dann zunächst von dem eigenen Ersparten leben muss, dieses aber ja im Festgeld unkündbar angelegt ist, was passiert dann? Gibt es gesetzliche Regelungen, dass man das Festgeld wg. Hartz IV trotzdem auflösen kann? Im Vertrag der Bank Of Scotland steht ausdrücklich, dass das Festgeld-Konto nicht aufgelöst werden kann:

"....ist eine ordentliche Kündigung des Vertrages über die Festgeldanlage vor Ende der vertraglich vereinbarten Vertragslaufzeit nicht möglich. Es liegt im Ermessen der Bank of Scotland einer vorzeitigen Auflösung zuzustimmen und hierfür eine angemessene Entschädigung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu verlangen. Eine Bitte um vorzeitige Vertragsauflösung hat in jedem Fall schriftlich unter Nennung der genauen Gründe und unter Vorlage entsprechender Nachweise im Original zu erfolgen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt..."