Meine Frage wäre bezüglich fremdgehen im Islam. Wenn man nicht verheiratet es und seiner "Freundin" fremdgeht (heimlich), es bereut (Tauba macht) aber die Beziehung schon zu Ende ist, wie wird das ganze dann bestraft? Ich bin mir bewusst, dass Beziehungen haram sind aber trotzdem würde es mich interessieren. Danke Im voraus wenn mir jemand weiterhelfen kann.
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