Babysitter - Gewerbe, Gewerbeschein und Firmenname?

Hallo,

ich bin gelernter Sozialassistent und momentan in der Ausbildung zum Erzieher.

Ich möchte gerne etwas Geld dazuverdienen, und habe auf Ebay-Kleinanzeigen eine Anzeige zur Kinderbetreuung geschaltet.

Kur darauf wurde diese gelöscht mit dem Hinweis, dass es sich um ein Gewerbe handelt und somit ein Impressum mitsamt all meiner Privaten Daten fehlt.

Ich habe darauf hin eine Beschwerde eingereicht, als Antwort kam darauf:

“Deine Anzeige wurde gelöscht, da sie nicht unseren Nutzungsbedingungen entsprach. Als Freiberufler bist du gesetzlich verpflichtet deinen Anzeigen ein vollständiges Impressum hinzuzufügen. Dieses sollte aussagekräftig sein und den vollständigen Personennamen (Vor- und Nachname), sowie die Postadresse enthalten. Bitte beachte hierbei, dass ein Postfach nicht ausreichend ist. Zusätzlich nennst du bitte für die Kontaktaufnahme eine Telefonnummer oder deine E-Mail-Adresse.”

Dann kam gerade eine weitere Antwort, die sagt:

"Deine Anzeige wurde gelöscht, da es sich bei deiner Tätigkeit um eine Dienstleistung handelt, für welches du öffentlich wirbst. Die Dienstleistung wird in deinem Fall nicht nur im Freundeskreis erbracht. Du benötigst zur Erbringung dieser Dienstleistung einen Gewerbeschein und ein aussagekräftiges Impressum, mit Firmennamen und einer ladungsfähigen Adresse. Nähere Informationen gibt dir dazu dein zuständiges Gewerbeamt."

Meine Frage ist, stimmt dies so? Muss ich für einen kleinen 10, 20€ Babysitter “Job” tatsächlich all meine Privaten Daten, meinen Nachnamen, meine Private Handynummer, meine Private Adresse, meine Private E-Mail öffentlich für jeden zugänglich und sichtbar veröffentlichen? Und damit riskieren, betrugen und belästigt zu werden? Und benötige ich tatsächlich einen Firmennamen und ein Gewerbeschein?

Nochmal zum Verständnis, es geht ums Babysitten neben Studium bzw. Ausbildung.

Kein Au-Pair, kein regelmäßige Kinderbetreuung über Jahre, Keine Kinderfrau oder ähnliches, sondern nur eine Betreuung für ein, zwei Stunden, falls Eltern mal ausgehen wollen, oder einen Termin haben.

Kinder, Geld, Nebenjob, Recht, Minijob, babysitten, Babysitter, Gewerbe, Ausbildung und Studium
Glühweinstand eröffnen, was benötige ich dafür?

Sehr geehrte Community, ich bin Student und spiele derzeit mit dem Gedanken, diesen Winter in Hamburg einen Glühweinstand zu eröffnen.

Da ich mit der Materie Gewerbe noch nicht all zu viel zu tun hatte, muss ich bestehende Fragen klären. Deshalb Bitte ich folglich um Antworten zu meinen Fragen die mir weiterhelfen und nicht so etwas wie, "wenn du es noch nie gemacht hast, dann lass es, denn es kann ziemlich schief laufen".

Die Idee ist einen kleinen Stand zu eröffnen mit länglichem Tapeziertisch, worauf Glühwein gekocht, sowie Leckerein gestellt werden. Als Witterungsschutz ein kleines Partyzelt, sowie lockere Musik. Das ganze soll in Hamburg geschehen.

Zu meiner Person: Ich bin derzeit Familienversichert, übe neben dem Studium einen studentischen Aushilfsjob aus und sehe im Verkauf von Glühwein ein lukratives kurzzeit Geschäft, womit ich auch den ersten größeren Kontakt in die Selbstständigkeit wagen möchte.

Die Fragen:

  1. Was benötige ich konkretes um einen Glühweinstand zu eröffnen und wo bekomme ich dieses her? (Gesundheitszeugnis, Genehmigung zum Ausschenken von Alkohol, Gewerbesschein)

  2. Wie hoch sind die Kosten die dabei anfallen? (Ungefähr, für die ganzen Zeugnisse, Genehmigungen, Gewerbescheine usw.)

  3. Was muss ich Versicherungstechnisch beachten? Zur Zeit, wie oben angegeben, bin ich noch Familienversichert?

Ich Bitte um einen freundlichen Umgang, sowie konstruktive Antworten.

Vielen Dank im vorraus! :)

Glühwein, Rechte, Gewerbe, Beachtung, eröffnen

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