Welches Gewerbe für den An und Verkauf von Waren?

Hi liebe GUTEFRAGE- Community,

ich möchte gerne ´´Sachen´´ kaufen und dann mit Gewinn weiterverkaufen , allerdings möchte ich wissen WELCHES Gewerbe ich da anmelden muss ?

Beispiel sehe ich manchmal in Geschäften ein Angebot für kurze Zeit , dieses online viel teurer gehandelt wird ....

Auch möchte ich von INSOLVENZEN Artikel aufkaufen um diese dann gewinnbringend weiterzuverkaufen

Des Weiteren bekomme ich auch öfters Angebote von Leuten diese Ihre Handy-Rate ( oder auch andere Rechnungen ), nicht begleichen können und dann ihr Handy verkaufen müssen....Dieses Handy möchte ich dann kaufen und dann beispielsweise auf EBAY weiterverkaufen ??!!

Alles soll evtl. über einen EBAY-SHOP laufen oder eigene Webseite bzw. Ladenlokal

  • Ist es einfach ein Gewerbe für AN UND VERKAUF ? gibt es da einen speziellen Namen ? -Was wird alles benötigt ? ( Außer Kapital )
  • Wie sieht es da mit dem Finanzamt aus ? ( Erstmals Anmeldung als Kleingewerbe bis 17,500 € p.a. ) ?

Ich möchte mich da vorher absichern um keine Steuernachzahlung bzw. Steuerhinterziehung zu bekommen .... Möchte natürlich nicht 1 - 5 Artikel im Jahr verkaufen sondern logischerweise mehrere und natürlich immer da wo ein gutes Geschäft wartet zuschlagen :-) , sei es nun PRIVAT IM GESCHÄFT ODER AUF DEM FLOH-MARTK :-)

Ich bedanke mich vorab für eure Hilfe !

DANKE !!!

Existenzgründung, Insolvenz, Selbständigkeit, eBay, An und Verkauf, Finanzamt, Flohmarkt, Gewerbe, Händler
Kleingewerbe: Darf der Auftraggeber meine Rechnung einfach um 50% kürzen?

Hallo,
ich arbeite selbstständig im Bereich Promotion als sogenannte Freie Mitarbeiterin für Werbe/Eventfirmen, die mich buchen. Im Sommer habe ich für einen Auftraggeber gearbeitet, der folgende Klausel in seinem Vertrag an mich festgelegt hatte:

Rechnungstellung:

a) Die Rechnungsstellung des FM (Freien Mitarbeiters) erfolgt nach Beendigung einer Aktionswoche, spätestens jedoch 3 Wochen nach Beendigung der Aktion. Später eingehende Rechnungen können vom AG nur zum Teil anerkannt werden.

c) Etwaige Wiederbeschaffungskosten, Schadenersatzforderungen und Vertragsstrafen werden grundsätzlich mit den Forderungen des FM verrechnet. -- Der FM bestätigt durch seine Unterschrift ausnahmslos diese Art der Verrechnung im Falle geltend gemachter Wiedergeschaffungskosten, Schadensersatzansprüche oder Vertragsstrafen.

Sooo, nun kam es dazu, dass ich die Rechnungsstellung aufgrund vieler Arbeitsaufträge im Sommer etwas verschusselt habe und die Rechnung erst 9 Wochen später eingereicht habe.

NUN kommt mir die Agentur damit, dass ich sie innerhalb von 3 Wochen hätte einreichen müssen, dass schon mit dem höheren Kunden, der die Agentur beauftragt hatte, abgerechnet worden sei und meine Rechnung einfach zu spät da war! Von daher kürzen sie mir die Rechnung um 50 PROZENT!!!

Ist das so rechtens?? Ich halte die Klausel für sehr schwammig. Immerhin habe ich die volle Dienstleistung erbracht. Es handelte sich hierbei um einen Mehrtageseinsatz und ein nicht gerade kleines Honorar.
Ich weiß selbst leider sehr wenig von Arbeitsrecht. Ich weiß nur dass eine Verjährung normalerweise laut BGB §195 nach 3 Jahren vorliegt.

Kann mir irgendjemand helfen? Ich würde gerne nochmal mit dem Auftraggeber persönlich sprechen, wenn es nicht Rechtens ist was er tut.... (Im besten Fall würde ich auch gerne wissen gegen welche Gesetzestexte mit § er verstößt)

Danke schon einmal für hoffentlich viele Antworten!!

Rechnung, Rechtsanwalt, Recht, Arbeitsrecht, Gewerbe, Jura, Vertragsrecht
Ist Kellnern wohl doch nichts für mich?

Hallo ich bin 16 Jahre alt und hab letzten Monat in einem griechischen Restaurant angefangen zu arbeiten. Sowohl in der Küche als auch als Kellnerin. Ich finde den Job ganz nett. Ich habe sonst nie zuvor gearbeitet. Die Kollegen sind auch ganz nett vor allem weil meine Tante dort als Köchin arbeitet und meine Schwester arbeitet auch schon seit 4 Jahren dort. Aber ich hab ein Problem.. ich denke, dass der Job nichts für mich ist. Typische Frauenberufe waren eh nie was für mich. Naja.. der Chef ruft mich halt jedes Wochenende für 4 Stunden. Er zahlt auch ziemlich gut! Das erste mal hab ich vor 2 Wochen gekellnert und gestern das 2. mal.. Es war einfach schrecklich! Ich kann mir nicht merken welches Bier in welches Glas kommt weil ich mich auch 0 mit Alkohol auskenne, dann hat ein Paar einen Krug Wein bestellt. Ich hab ihnen 2 Gläser hingestellt, etwas eingeschenkt und den Krug aus Versehen wieder mitgenommen obwohl ich ihn dort lassen sollte! Ich hab es zum Glück noch früh genug bemerkt und den Krug wieder zurückgebracht und mich entschuldigt. Dann war da eine Familie.. Da war ein Opa mit seiner Enkelin dabei. Der Opa war voll gemein zu mir, er hat mich ganze Zeit verarscht. Dann hat er zu seiner Enkelin "Mausi" gesagt und ich hab ihn angeschaut :'D Der hat sich dann voll drüber aufgeregt, dass er nicht mich meint und so. Ich wäre am liebsten im Erdboden versunken.. Dann hab ich vergessen einem Gast Besteck zu geben. Oh man, ich wäre am liebsten im Erdboden versunken! Aber ich brauche einfach dringend Geld und das heißt, ich brauche diesen Job...

Restaurant, Gastronomie, Gewerbe

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