Kleingewerbe in Eventmanagement angemeldet, kann Veranstaltung sofort starten?

Guten Tag Community,

Ich habe eine frage an die Experten unter euch im Rechtlichen Bereich.

Ich habe meine Ausbildung letztes Jahr vollendet, seitdem habe ich nebenher teilzeit gejobbt, da in meinem Beruf derzeit wenig stellen offen sind. Seit Ende meiner Ausbildung veranstalte ich Partys, und habe quasi eine Marke gegründet. Alles bisher auf Privatem weg und ohne Gewerbe. Da ich mein Image, mein Kundenkreis und meine Erfahrungen auf dem Gebiet weitgehend gesammelt habe, möchte ich es gewerblich bereiben. Also war ich heute auf der Stadt und habe mein Gewerbe angemeldet für 32,50€. Jetzt habe ich hier einen fast nichts sagenden Zettel rumliegen, aber keiner konnte mir weiere Details nennen ausser das sich diverse Ämter in naher Zukunft bei mir melden würden....

So weit so gut...

Ich habe allerdings schon eine Veranstaltung in ca. 30 Wochen ankgekündigt, sie wird nicht besonders groß (150Gäste), aber sie ist bereits Datiert. .... Meine frage ist nun offensichtlich, darf ich das jetzt überhaupt ?!. Wenn ich alle Regeln befolge, wie alle Ausgaben und Einnahmen auflisten, alle Belege und Rechnungen etc. aufbewahren, und beim Ordnungsamt (stadt) sowie Gema alles anmelden, dann könnte ich doch beim Finanzamt alles weitere Nachreichen, sobald die meine Zettelwirtschaft bearbeitet haben und ich quasi offiziell gewerblich tätig bin oder nicht ?

Info: Die veranstaltungen finden eig. immer in Grillhütten, Gaststätten oder Sonstigen Mieträumen statt. Ort wechselt immer.

Ich bin über jede Antwort und auch jede weitere Hilfe sehr dankbar, da ich gerne weitere unnötige Anfängerfehler vermeiden möchte :-)

LG helldan

Techno, Party, Recht, Finanzamt, Gewerbe, Veranstaltung

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