Muss die Unfallversicherung zaheln oder nicht?

ich bin für jeden Tip dankbar.

Meine Mutter (74) hatte vor etwa 1 Jahr an einem Wochenende einen kleinen Unfall. Sie fiel, als sie uns besuchte, auf der Strasse unglücklich hin. Sie erlitt mehrere Abschürfungen und einigePrellungen, Außerdem hatte sie Probleme den linken Arm zu bewegen.

Als sie am kommende Montag direkt zum Arzt ging, schickte der sie zum Röbntgen, v.a. wegen des Armes. Sie wurde überwiesen zu einer Durchgangsärztin, die eine Röntgenaufnahem machte und ihr mitteilte, dass außer Prellungen und ein paar Blutergüssen nichts passiert sei. Die Schmerzen seien sicher v. a. altersbedingt und hingen nicht mit dem Sturz zusammen. obwolh meine Mutter protestierte, sie habe diese Schmerzen VOR dem Sturz nicht gehabt.

Dennoch hatte meine Mutter auch nach mehreren Wochen noch Schmerzen. So stark, dass sie mit dem linken, verletzten Arm, angeblich ja nur eine Prellung, keinen Gegenstand mehr sicher festhalten konnte. Alles fiel ihr aus der HAnd. Sie war in iher bewegung stark eingeschränkt und auf nachbarschaftliche Hilfe angewiesen, da sie alleine lebt.

Also ging sie immer wieder zum Arzt. Der überwies sie dann nach fast 3 Monaten ins Krankenahus, um dort erneut eine Röntgenaufnahme zu machen. Dort stellte man auf Anhieb einen verheilenden Ellenbogenbruch fest und überwies sie ab jetzt zur Physiotherapie. Alternativ empfahl man ihr eine Ooperation, das der bruch ja berits teiweise verheilt war.

Meine Mutter hat eine private Unfallversicherung abgeschlossen. Sie reichte den Vorfall als Schaden ein. Leider bekam sie eine ablehnende Mitteilung. Der Sturz gelte nicht als Unfall, da sie nicht mindestesn 1 nacht im KH aufgenommen worden sei. Außerdem sei der bruch ja nun nahezu verheilt, woraus man schliessen könne, dass der Bruch vermutlich schon vor dem Sturz da gewesen sein könnte.

Meine Mutter geht bis heute 2 x wöchentlich zur Physiotherapie und muss jedesmal 19 € hinzuzahlen. Die versicherung lehnte die Ersattung der eingereichten belege ebenfalls ab, das es sich um eine gesetzliche Zuzahlungspflicht handele, die auch von einer Unfallversicherung nicht ertsattet würde.

Die versicherung ist bereits gekündigt, alelrdings erst zum 01.10.2014. Kommt man auch früher aus dem vertrag heraus? Ich kann leider nicht exakt sagen, was im leistungsvertrag steht, abe rin dem meisten Unfallversicherungsverträgen stehen so detaillierte bedingungen soweiso nicht drin.

Hat jemand eine Idee? Lohnt sich vielleicht doch ein Anwalt?

Medizin, Unfall, Versicherung, Knochenbruch, Unfallversicherung, Fraktur

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