Mietwohnung, Fliesen in der Dusche kommen hoch, wer haftet?

Wir bewohnen seit 4,5 Jahren eine Mietwohnung mit einem innen liegenden, sehr kleinen Duschbad. Vor 14 Tagen haben wir entdeckt, dass sich eine Wand der Dusche im unteren Bereich ziemlich stark nach vorne wölbt, sich Fliesen an den unteren Kanten lösen und die Fugen Haarrisse aufweisen, die sich langsam verfärben. Wir haben dies dem Vermieter gemeldet. Die Fugen im unteren Bereich, am Duschtassenrand sind stellenweise 0,5 cm hoch schwarz verfärbt, dieser Mangel besteht allerdings schon seit ein paar Monaten und wurde nicht angezeigt. Alle restlichen Wände und Fugen sind trocken und weiß. Im Badezimmer ist ein kleiner Wand-(Ab-?)Lüfter, läuft wenn Licht an ist. Lüftungsschlitze unten an der Badtüre. Rundherum 2m hoch gefliest.. Die Wände sind aus Rigips o. Holz, nicht gemauert. DasWeber Fertighaus ist 15 Jahre alt ,die Wohnung zuvor 11 Jahre lang als Büro/Praxis genutzt (wahrscheinlich, dass dann kaum geduscht wurde). Nach dem tägl. Duschen lassen wir die Badtüre für ca. 30 Min. weit auf. Danach geschlossen, weil die Heizung im Bad (Temperaturfühler) die restliche Wohnung sonst auf angenehme Badtemperatur heizt.. Nun sagt unser Vermieter, dass der Schaden durch einen Lüftungsfehler entstanden sei, und schon länger bestehen müsse, wir es aber nicht angezeigt hätten.Das Bad muss nun komplett neu gefliest werden, da es die alten Fliesen nicht mehr zu kaufen gibt. WER HAFTET?

Fliesen, Mietrecht, Haftung

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