Wasserschaden durch undichte Dusche - wer bestellt und zahlt Gutachter

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

Wir wohnen seit fast 5 Monaten in unserem neugebauten Haus. Nun haben wir nach 5 Monaten festgestellt, dass unsere Dusche undicht ist. Nach einem längeren und ausgiebigeren Duschvorgang tropfte es im Keller von der Decke... Es kann davon ausgegangen werden, dass die undichte Stelle schon seit Monaten besteht, aber da immer nur kurz geduscht wurde, bisher nicht in Erscheinung getreten ist.

Die Dusche wurde von einer Fliesenlegerfachfirma abgedichtet, die Ablaufrinne eingebaut, Fliesen verlegt und alles verfugt bzw. mit Silikon abgedichtet (bodengleiche Dusche, voll gefliest).

Nun also Termin, Schaden begutachtet, Fehler seitens der Fachfirma quasi eingesehen. Es wurden sofort weitere Maßnahmen in die Wege geleitet, Fliesen wurden entfernt und es sollte alles neu abgedichtet werden. Doch der Schaden ist weitreichender als gedacht. Estrich im Bereich der Dusche komplett nass, wurde direkt mitentfernt. Unsere Wände (massiv Holz, ähnlich einem Blockhaus) sind aufgequollen und feucht. Im Bereich wo der Estrich war, sind auch Flecken erkennbar, die Schimmelflecken sein könnten. Wir wissen nicht, wie weit die Feuchtigkeit ins restliche Badezimmer/den restlichen Estrich gezogen ist (Anhydritestrich) und ob durch die feuchten (und eventuell geschimmelten/gefaulten) Holzwände nicht sogar die gesamte Statik unseres Hauses gefährdet ist.

Wir würden gerne ein Gutachten erstellen lassen bzw. einen Sachverständigen hinzuziehen. Wer bestellt diesen? Wir, die Fliesenfirma, die Versicherung der Fliesenfirma? Und noch wichtiger: wer bezahlt diesen? (derjenige, der beauftragt, oder derjenige, der Schuld hat am Schaden?)

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