FahrzeugBRIEF für TÜV in der Werkstatt abgeben? (UPDATE)

Hallo,

für den TÜV wollte ich meinen Wagen erst mal in der Werkstatt durchchecken lassen. Da ich meinen Fahrzeugschein (aus triftigem Grund) nicht abgeben kann, muss ich den Fahrzeugbrief dort hinterlassen.

Jetzt würde ich gerne wissen, ob ich die Werkstatt damit quasi schon zum Mißbrauch einlade/auffordere, und was überhaupt alles zu meinem Nachteil damit angestellt werden kann. Oder muss ich erst mal nichts Böses befürchten?

UPDATE (bzgl. triftiger Grund):

Der TÜV meines Wagens war bis Ende April gültig. Bei der Werkstatt, die für mich eine Voruntersuchung (Lohnt sich TÜV bzgl. Reparaturkosten?) zusammen mit der eigentlichen TÜV-Untersuchung durchführen soll, hat den Fahrzeugschein nicht akzeptiert (nach Rücksprache mit TÜV-Sachverständigem), da sich die Druckerschwärze mit der Zeit (Abrieb, Sonneneinstrahlung, ...)  gelöst hat und man zu wenig auf dem Schein erkennen kann. Ich sollte mir einen neuen Schein ausstellen lassen, wofür laut Zul.stelle aber ein gültiger TÜV zwingend notw. ist.

Was würdet Ihr nun an meiner Stelle machen?
- Brief bei Werkstatt abgeben und dabei bleiben? (Stempel ließe sich evtl. nachträgl. holen(?))

- TÜV nicht über Werkstatt sondern direkt bei TÜV-Stelle durchführen? Nachteil: Nach eig. Erfahrung u. im Bek.kreis inspiziert TÜV-Stelle viel genauer als wenns über Werkstatt läuft

-Oder gibt es doch noch eine andere Mögl.?

TÜV, Zulassung, fahrzeugbrief
Falsche Angabe in Fahrzeugbrief und Zulassung - was tun?

Da ich den Kredit für mein Auto in diesem Monat abgezahlt hatte, hat mir die Bank vor ein paar Tagen den Fahrzeugbrief zugeschickt. Da ich ihn zuvor nicht gesehen hatte (er wurde vom Autohändler gleich an die Bank geschickt), habe ich ihn mir angesehen und gemerkt, dass bei Farbe des Fahrzeugs "BLAU" steht. Seit ich das Auto gekauft habe (vor knapp vier Jahren) ist es aber gelb. Ich habe gleich in der Zulassung nachgeschaut, die ja etwas unübersichtlicher als der Brief ist (Legende auf der Rückseite) und da steht natürlich auch "BLAU". Und wie zum Hohn steht auf der Zulassung: " Zur Beachtung! Die Angaben müssen ständig den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Änderungen sind der zuständigen Zulassungsbehörde nach Maßgabe der für die Fahrzeugzulassung geltenden Rechtsvorschriften anzuzeigen." Ich habe das bisher echt nicht gemerkt, auch die Werkstatt nicht, in die ich mein Auto schaffe und auch kein Polizist bei der Kontrolle. Ich habe ja auch nicht angenommen, dass so etwas wie die Farbe falsch angemeldet werden könnte. Damals hat der Autohändler aufgrund Vollmacht von mir das Auto bei der Zulassungsstelle angemeldet. Wie kann so etwas passieren? Bin ich verpflichtet, auch noch die anderen Angaben zu kontrollieren? Muss ich jetzt zur Zulassungstelle, das ändern lassen? Und wie soll ich erklären, warum das Auto gelb ist?

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