Schwangerschaft (Zwillinge), was kann man beantragen, wo kann man um finanzielle Hilfe fragen?

Hallo!

Ich habe eigentlich keine Ahnung womit ich anfangen soll...

also, bin 22 Jahre alt, verheiratet und wohne zusammen mit meine Frau. Ich arbeite zur Zeit bei der Leihbude. Verdiene da zwischen 1300-1600 netto. Wir haben geheiratet Dezember 2016, deshalb kann ich leider nicht sagen was ich an Lohn für Januar kriege. Ich vermute circa 1800€.

Wir erwarten Zwillinge. Ich bezahle 400€ Miete warm, 150€ Strom. Leider habe ich vorher viel mist gebaut und zahle monatlich insgesamt circa 600-700€ an Schulden. Es geht, aber jetzt wegen dem Kinder konnte eng werden...

...deswegen, die Frage - was und wo kann man alles beantragen? Ich meine jetzt Finanzielle unterstützung vom Amt, Caritas, Schwangerschaftskonfliktberatung usw alles. Wir haben uns ein bisschen umgehört, aber ganz ehrlich gesagt ich kenne mich damit nicht so wirklich aus, und will auch ja nichts falsches tun.

Was genau kann man dann kriegen, würde es alles klappen mit meiner Lohn? Interessiert Beamter dass ich Schulden habe, oder gar keiner? Wie siehts aus mit Erstausstattung usw alles?

Wann kann man Kindergeld, Elterngeld beantragen? Erst nach Geburt?

Würde Jobcenter die Miete übernehmen? Kann man von dem auch iwelsche Hilfe gebrauchen/beantragen? Bekannte von uns kriegen vom Jobcenter für jedes Kind ca. 200€ plus Kindergeld usw alles.

Wo kann ich mich am besten umhören, schlau machen? Ich würde mal gerne jede mögliche Hilfe gebrauchen. Wir brauchen von A bis Z Kinderklamotten, Möbel usw alles.

Kinder, Schwangerschaft, Amt, Caritas, Erstausstattung, finanzielle Hilfe, Jobcenter, Zwillinge
Estausstattung vom jobcenter?

Hello zusammen

Hoffe hier findet sich eine/r der sich mit dem Recht in dem Bereich auskennt.

Problem ist folgendes : Ich habe für meine Wohnung eine Erstausstattung beantragt welche abgelehnt wurde mit der Begründung das "nur bei ersteinzug eine Ausstattung geleistet wird"

Hab mir nun einen Termin bei einem Anwalt gemacht und möchte wissen ob sich dieser überhaupt lohnt.

Zu den Umständen : Ich zog im Dez. 2015 mit meiner damaligen Freundin zusammen und War zu dem Zeitpunkt arbeitslos und bezog alg1 und War bis zum zusammenzug noch/wieder bei meinen Eltern untergekommen (2jahre gemeldet)

Zum 1.08.2016 lief das alg1 aus und ich beantragte alg2 und eine Wohnung. Klappte alles soweit.

So..da ich in die Wohnung keinerlei Möbel oder dergleichen mitgebracht da ich ja aus dem Elternhaus kam und so gut wie alles meiner Freundin gehört müsste ich doch einen Anspruch haben ......oder nicht

Den Antrag stellte ich vor 9wochen...und hab jetzt wieder Arbeit seit . .vollzeit/super Lohn

Kp ob das irgendwie wichtig ist.

Wohnen War bzw ist dort absolut nicht möglich...ohne Bett und küche😅 Zudem habe ich das im Antrag explizit bemerkt das ich dort nicht nächtige und vor der Besichtigung eines Sachbearbeiters um Rückruf Bitte.

Was folgte War ein Brief das ich nicht angetroffen wurde...somit wurde das ganze nur um 1woche verzögert.

Nun...Einspruch mit Anwalt. ..oder in den sauren Apfel beißen und Küche auf raten kaufen?

ALG II, Erstausstattung

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