Pachtgarten von verstorbener Oma übernehmen?

Hallo,

folgender Fall: eine Oma hatte Jahrzehnte einen Garten gepachtet, der zuvor ihrem Mann (Opa) gehörte und davor einer anderen Frau. Die andere Frau übergab dem Opa ihren Pachtgarten gegen eine Summe X. Neuer Pächter war nun der Opa laut Vertrag. Der Opa verstarb dann und der Garten ging automatisch an die Oma über ohne dass ein neuer Vertrag gemacht wurde. Nun wurde die Oma krank und legte kurz vor ihrem Tod fest, dass der Enkel den Pachtgarten inkl. aller Gerätschaften usw. übernehmen soll. Das wurde schriftlich festgehalten, von der Oma am Sterbebett noch unterschrieben und nach ihrem Tod von einem Anwalt beglaubigt. Nun verlangt der Vorstand/Verband des Gartenvereins einen Erbschein oder eine vom Amtsgericht beglaubigte Abschrift, weil die Tochter der Oma die Erbin ist. Nun handelt es sich aber um einen Pachtgarten, den man meines Wissens nach nicht vererben kann. Die ursprüngliche Pächterin, die damals den Garten an den Opa verkaufte möchte den Pachtgarten jetzt zurück. In jedem Fall möchte der Enkel der verstorbenen Oma den Garten weiterführen so wie ihr letzter Wille war. Hat der Enkel Anspruch auf die Weiterführung des Gartens? Wird tatsächlich ein Erbschein oder eine vom Amtsgericht beglaubigte Kopie des Schriftstücks von der Oma benötigt oder reicht das Schreiben mit der Beglaubigung vom Anwalt aus? Wie ist hier der genaue Sachverhalt oder die Rechtslage?

Familie, Garten, Recht, Erbrecht, Erbe, Pachtrecht, pachtvertrag
Mieter verstorben, Familie schlägt Erbe aus - wem gehören die Sachen?

Folgende Situation:

Mieter A und Mieter B bewohnten gemeinsam eine Wohnung/WG. Mieter A ist verstorben, und seine Familie hat das Erbe ausgeschlagen (da Schulden vorhanden).

Mieter B ist in eine andere Wohnung umgezogen. Die Gegenstände von Mieter A befanden sich noch in der gemeinsamen Wohnung.

Die Vermietungsgesellschaft (ich nenne sie einfach "Vermieter") wollte die Wohnung neu vermieten, und hat deshalb Mieter B angeboten Gegenstände aus der Wohnung zu entnehmen. Der Rest würde geräumt und entsorgt.

Eines Tages traf sich eine Gruppe aus "Vermieter", Mieter B und gemeinsamen Freunden des Verstorbenen in der Wohnung. Der "Vermieter" sagte: Nehmt euch, was ihr wollt - den Rest entsorgen wir".

Nun gibt es juristischen Streit zwischen Mieter B und den gemeinsamen (Ex-) Freunden. Mieter B hat sich einige Möbel des Verstorbenen genommen, von denen die Freunde behaupten, sie hätten sich diese Möbel aber ausgesucht.

Frage:

  • Sind die Freunde im Recht? Können sie sich auf den gemeinsamen Termin mit dem Vermieter berufen und sagen "Der Vermieter hat uns damals erlaubt, Gegenstände auszusuchen" - "Ich habe mir damals die Möbelstücke ausgesucht, also sind es meine"?

Die Freunde möchten auf Herausgabe klagen. Bisher existiert nur ein Anwaltsbrief an Mieter B, aber mit der Drohung, vor Gericht zu ziehen. Wie stehen deren Chancen?

Was sollte Mieter B nun tun?

Recht, Anwalt, Erbrecht, Erbe, Eigentum, Zivilrecht
Auto erben. Fällt das unter meinen Freibetrag von 20.000 oder wird das extra berechnet? Und müssen wir es dem Finanzamt melden bei unter 12.000?

Hi,

wir, mein Mann und ich, erben von einem Bekannten etwas Bargeld (unter der 20.000€ Grenze) und ein Auto und sonstige Güter (Werkzeug, TV, Möbel etc.)

Ich weiß, wir haben jeder einen Freibetrag von 20.000 €. Das werden wir auch, was Bargeld angeht, nicht überschreiten. Daher bleibt es unversteuert, richtig?

Wenn jetzt aber noch das Auto dazu kommt (ich weiß, geerbtes Auto muss nicht versteuert werden, solange es nicht mehr als 12.000 Euro wert ist), fällt das auch in den Freibetrag von 20.000 € mit rein, oder wird das gesondert gerechnet?

Angenommen, das Auto, Hyundai i30, hat noch einen Wert von geschätzt etwa 15.000 €, und wir würden etwa 16.000 € erben, müssten wir dann:

3.000 € noch Steuer fürs Auto zahlen und die 16.000 € bleiben unversteuert...

oder

wird das zusammengerechnet (also 16.000 € Bargeld + 15.000 € Autowert = 31.000 €. Und wir müssten dann 11.000 € Freibetragsüberschreitung versteuern?

Müssten wir das Auto (sollte es den Wert von 12.000 € übersteigen) versteuern, wenn wir es verkauften?

Wer schätzt den Autowert?

Wer schätzt die restlichen Güter, wie TV, Werkzeug etc?

Müssen wir das Auto, sollte es den Wert von 12.000 UNTERschreiten dem Finanzamt melden?

Müssen wir Bargeld in beispielsweise der Höhe von 16.000 € dem Finanzamt melden?

Beides läge ja noch im Freibetrag, richtig?

Steuern, Recht, Erbrecht, Erbe, Erbschaft, Erbschaftssteuer, Finanzamt, kfz-steuer, Wirtschaft und Finanzen

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