Altenteil in der Landwirtschaft - wer bezahlt den Unterhalt an den Übergeber, wenn der Hof pleite geht/verkauft wird/der Übernehmer stirbt?

Hallo,

in meiner Familie gibt es eine schwierige Erbkonstellation, die zu klären ist, um es für alle möglichst gerecht zu gestalten und auch die Eltern im Alter zu versorgen.

Ich versuche mich kurz zu fassen:

Meine Eltern waren lange verheiratet, haben einen landwirtschaftlichen Betrieb geführt und 3 Kinder großgezogen und als Altersvorsorge zwei Miethäuser gebaut. Meine Schwester will den Hof übernehmen. Jetzt geht es um Altenteil und Abfindung für meinen Bruder und mich. Das Problem: Vor einigen Jahren haben sich die Eltern scheiden lassen und beide Miethäuser wurden meiner Mutter zugesprochen und mein Vater besitzt nur noch den Hof, aber kein Vermögen außerhalb des Hofes. Es gilt das Höferecht in Hessen, nachdem der Hof geschlossen übergeben werden muss, d.h. es fehlen andere Vermögensgüter oder Sparguthaben, um meinen Bruder und mich auszuzahlen.

Die Überlegung ist, dass mein Bruder und ich auf den Erbteil beim Vater verzichten und unsere Schwester auf den Erbteil bei der Mutter.

Doch was passiert, wenn meine Schwester durch Unfall/Krankheit sterben sollte oder der Hof pleite geht? Wer bezahlt dann die Altenleistungen für den Vater? Müssen dann auch mein Bruder und ich Unterhalt zahlen, obwohl wir niemals was von dem Hof gehabt haben?

Familie, Landwirtschaft, Recht, Erbe, Unterhalt, Kinder und Erziehung

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