Mietvertrag über den Tod des Vermieters hinaus?

Hallo,

ich habe die Möglichkeit bei einem älteren Freund in sein Zweifamilienhaus, in die obere Etage einzuziehen. 4ZKDB, Garten, ruhige Gegend...einfach top.

Meine Frau hat mit ihren Eltern vor vielen Jahren da mal gewohnt. Dann sind sie ausgezogen. Der Kontakt zum dem älteren Freund riss aber nicht ab. Er war mit seinen drauffolgenden Mietern nie richtig zufrieden.

Meine Frau und ich besitzten mittlerweile nun eine Eigentumswohnung die wir sowieso vermieten oder verkaufen möchten. Da kommt uns das Angebot des älteren Freundes sehr entgegen. Für nur 300,00€ (!!!) Kaltmiete könnten wir bei ihm Wohnen.

Er wünscht sich uns sehr als Mieter. Die jetztigen haben schon zum Jahreswechsel gekündigt. Wir würden ihm den Garten und das Haus Pflegen.

Das Problem ist jedoch dass er schon 85 Jahre ist. Was passiert nach seinem Ableben?

Er hat zwei Söhne die nicht gerade arm sind (Steuerprüfer und Oberkommissar). Jedoch bestimmt nicht auf das Haus verzichten würden.

Wie können wir uns bei unserem alten Freund absichern dass wir nach seinem Tod dort weiter leben dürfen. Dass die Miete nicht um das Doppelte erhöht wird oder dass wir sogar wegen Eigenbedarfs die Wohnung in dem Haus verlassen müßten.

Nur über sein Testament oder doch vielleicht über einen Mietvertrag der über seinen Tod hinaus geht.

Klingt alles komisch aber ich wollte mal hier ansetzten bevor ich mit ihm darüber rede. Ist mir auch etwas unangenehm schon jetzt mit ihm über seinen Tod zu sprechen.

Danke im Voraus für Ratschläge, Robert

Tod, Erbe, Vermieter, Mietvertrag
plichtteil von verstorbener Mutter

Hallo Zusammen, ich habe folgendes Problem:

Meine leibliche Mutter ist vor einiger Zeit verstorben. Sie selber war mit meinem leiblichen Vater nicht mehr verheiratet hatte aber vor 17 Jahren neu geheiratet. Der neue Ehepartner brachte ein Kind mit in die Ehe ( dieses Kind wurde nicht von meiner Mutter adoptiert).

Nun war vor kurzem Testamentseröffnung. In dem Testament hat meine Mutter ihren jetzigen Eheparter in einem gemeinschaftlichen Testament zum Alleinerben ernannt. Weiter heißt es, dass erst nach dem Tod des zweiten Ehepartners die gesetzlichen Erben ausgezahlt werden sollen und das dann der Rest zu gleichen Teilen an die beiden hinterbliebenden Kinder ( mich und meinem Stiefbruder) gehen soll.

Ich weiß das mir mein Pflichterbe definitv jetzt auch schon zu steht. Nur ist es so, dass mir ja jetzt beim Tod meiner Mutter mein Pflichtteil zusteht (3Jahres Frist). Wenn ich es jetzt nicht einforder ist es also weg. Wenn dann mein Stiefvater verstirbt bekomme iich ja kein Pflichtteil mehr (weil nicht Adoptiert/bzw. leiblich).

Das heißt Ablauf wäre dann so: Stiefvater verstorben. Leiblicher Sohn erhält laut Stestament Pflichtteil, der Rest zu gleichen Teilen an mich und Ihn.

Mein Problem an der ganzen Sache ist, dass ich von meinem Stiefvater eigentlich gar kein Pflichterbe vordern wollte. Sein Sohn ist aber auf deutsch gesagt ein Ar..h und will will definitiv nicht das er selber mehr bekommt.

Das heißt für mich definitiv eine Benachteiligung wenn ich mein Pflichterbe nicht jetzt einfordere oder?

P.S.: Mein Stiefvater will mir jetzt Sachen meiner Mutter mitgeben weil er sagt, dass er Sie nicht braucht. Sollte man sowas annehmen? wirkt sich das auf das Pflichterbe aus?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Martina

Erbrecht, Erbe, Erbschaft

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