Arglistige Täuschung beim Erben

Hallo! Ich habe folgendes Problem. Mein Vater verstarb letztes Jahr im April. Ganz unerwartet . Es war ein Schock für uns. Mein Vater befand sich in dritter Ehe. Meine Schwester und ich waren gesetzliche Erben. Wir hatten dann das Erbe ausgeschlagen, weil unsere Stiefmutter vorjammerte, sie wäre jetzt verschuldet und müsse alles verkaufen, weil unser Vater das Haus nicht abgesichert hätte und sie schauen muss, ob und wie sie das Haus halten kann. Wir, naiv wie wir waren, glaubten ihr. Auch wegen unserer kleinen Halbschwester, die erst 9 Jahre alt ist, wollten wir es ihr ermöglichen, dass sie das Haus nicht verkaufen muss. Wir lehnten deswegen das Erbe ab, weil wir auch nicht wollten, dass sie das Haus verkaufen muss, um uns unser Anteil auszubezahlen. Einblicke in irgendwelche Unterlagen erhielten wir nicht. Wir vertrauten ihr blind. Wir boten ihr sogar an, die einliegerwohnung zu renovieren, dass sie noch etwas dazu bekommt, um wenigstens das Haus halten zu können. Jetzt nach fast einem jähr sieht die Sache ganz anders aus. Es kommt immer mehr ans Licht. Es sieht nicht so aus, als wäre sie arm wie eine Kirchenmaus. Im Gegenteil. Meine Schwester und ich wurden wohl ganz übel betrogen von unserer Stiefmutter. Sie hat noch zwei Autos, ein Motorrad und einen Campingwagen, wo sie noch nicht verkauft hat. Komisch, wenn ich kein Geld habe.... Jetzt ist meine Frage, ob man jetzt noch etwas machen kann( wegen arglistiger Täuschung) oder müssen wir uns mit unserem Schicksal abfinden? Ich freue mich über jede Antwort. Danke!

Erbe, arglistige-taeuschung
Erbengemeinschaft Auflösung erst nach Jahren - welcher Verkehrswert

Ein Ehepaar kauft ein Haus, nach ein paar Jahren stirbt die Ehefrau. Es erben zur Hälfte der Ehemann und zu je 1/4 die zwei bereits erwachsenen Kinder den Anteil der Ehefrau. Zu diesem Zeitpunkt ist das Haus verschuldet und in einem sehr schlechten Zustand. Der Ehemann kommt für sämtliche Kosten des Hauses auf und renoviert bzw. baut an und um in den kommenden Jahren das Haus komplett mit seiner zweiten Ehefrau.Diese trägt einen Großteil der Umbaukosten und tilgt die früheren Schulden aus ihrem Vermögen. Der Wert des Hauses wird dadurch erheblich gesteigert. Die Kinder beteiligen sich nie an den Kosten bzw. Umbaumaßnahmen etc. - bewohnen das Haus allerdings auch nicht. Jetzt ist der Ehemann verstorben und hat seine Kinder nicht als Erben im Testament eingesetzt. Es soll nun eine Auflösung der Erbengemeinschaft erfolgen, indem der Nacherbe des Ehemannes( durch Testament festgelegt) die Kinder als Miteigentümer des Hauses (im Grundbuch eingetragen) ausbezahlt. Es stellt sich nun die Frage, von welchem Wert auszugehen ist. Das Haus war zum Zeitpunkt des 1.Erbfalles (Tod der Ehefrau) sehr wenig wert - erst durch die Umbaumaßnahmen erfolgte eine Wertsteigerung. Erhalten die Kinder ihren Anteil ausgehend vom damaligen Wert (vor 25 Jahren) oder vom heutigen? Welche Regelung kann getroffen werden?

Erbe, Erbengemeinschaft, Teilungsversteigerung
Regelung für ein Erbe mit Schulden undvorhandener Vorsorge- und Generalvollmacht über den Tod hinaus

Hallo liebe Community.

Meine Mutter ist am 8. Februar an Lungenkrebs verstorben. Vor ihrem Tod hat sie mir eine General- und Vorsorgevollmacht erteilt, die über ihren Tod hinaus wirksam ist.

Diese Vollmacht haben wir eingerichtet, weil ihre Hausärztin sie gegen ihren Willen ins Hospiz bringen wollte und meine Mutter aber zu Hause sterben wollte.

Weil alles vom einen auf den anderen Tag geschehen musste, hatte ich keine Zeit um mich ausreichend darüber zu informieren, was das eigentlich bedeutet.

Meine Mutter hat von nun ihrem verstorbenen Mann 8.000 Euro Schulden geerbt, von denen sie erst 3 Wochen vor Ihrem Tod erfahren hatte. Die Krankenkasse, der Stromanbieter und die Nebenkosten für Ihre Wohnung müssen nun auch noch gezahlt werden. Auf dem Bankkonto sind 90,99 Euro Minus. Insgesamt sind das etwas 10.000 Euro schulden. Zuhause hat sie 2 neue Flatscreen-Tv die ca 500 Euro wert sind und ein paar schöne aber nicht hochwertige Möbel. Alles in allem wenn es hochkommt 2500 Euro. Wertsachen sind sonst nicht vorhanden.

Wie ist es nun mit dem Erbe? Wir sind 3 Geschwister, wir möchten alle keine Schulden erben aber auch Mamas Besitz nicht aufgeben. Vor ihrem Tod und bevor sie wusste das sie Schulden geerbt hatte, hat sie in meinem Beisein und mit vollem Bewusstsein die Gegenstände auf uns drei aufgeteilt.

Muss ich das nun alles verkaufen um die Schulden zu reduzieren und alles ist weg? Das wäre sehr sehr traurig. Oder bleibe ich nun eventuell auf den Schulden sitzen? Bitte helft mir weiter. Danke

Schulden, Erbrecht, Erbe, Nachlass, Vorsorgevollmacht, generalvollmacht
Erbengemeinschaft in Eigentümergemeinschaft umwandeln oder lieber nicht?

Hallo zusammen,

Meine Situation ist die folgende: Nach dem Tod unseres Vaters haben meine 2 Geschwister und ich sein Haus als Erbengemeinschaft geerbt. Das Haus ist ein Mehrfamilienhaus und besteht aus 3 Wohnungen. In 2 der 3 Wohnungen wohnen mittlerweile meine Schwester und mein Bruder. Die dritte Wohnung ist aktuell vermietet.

Eine Erbengemeinschaft ist ja eigentlich nur temporär vorgesehen und sollte über kurz oder lang aufgelöst werden.

Meine persönliche Idee wäre hier, da es schon 3 abgeschlossene Wohnungen sind, aus diesen auch 3 Eigentumswohnungen zu machen (da wir 3 Geschwister sind würde sich das natürlich gut ausgehen). Da meine Schwester dieses Jahr heiratet, würde ich die Auflösung der Erbengemeinschaft so schnell wie möglich veranlassen, da im Falle ihrer Heirat ja ihr Ehemann entsprechend Erbberechtigt ist und ja ggf. im Falle dass ihr etwas zustößt in die Erbengemeinschaft mit reinrutschen würde (was wir natürlich nicht hoffen wollen).

Meine Frage ist nun: Macht eine Umwandlung der Erbengemeinschaft in eine Eigentümergemeinschaft in diesem Falle Sinn oder gibt es noch Alternativen?

Mir ist wichtig, dass man möglichst notariell eine saubere Trennung hat und jeder seinen Anteil am Erhalt des Hauses leistet. (Aktuell wird die Miete der 3. Wohnung fast ausschließlich zum Erhalt des Hauses hergenommen, meine Geschwister wohnen mietfrei, zahlen lediglich Nebenkosten und zahlen keinen Beitrag im Sinne von Instandhaltung etc.)

Danke schon mal im Voraus für jede Antwort.

Erbe, Eigentümergemeinschaft, Eigentumswohnung, Erbengemeinschaft

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