Unsere Mutter ist verstorben und hat kein Testament hinterlassen. Wir waren 4 Kinder ( 1 Junge und 3 Mädchen). Mein Bruder ist bereits vor seiner Mutter verstorben. Seinen einzigen Sohn hat er enterbt, so dass dieser nur den Pflichtanteil erhalten hat. Als Erbe hat er seine Lebensgefährtin eingesetzt. Kann sein Sohn jetzt von seiner Großmutter erben in Form einer Erbengemeinschaft mit seinen Tanten oder erbt die Lebensgefährtin den Anteil meines Bruders?