Inkassogebühren bei missglückter Kartenzahlung in doppelter Höhe des Rechnungsbetrags?

Ich habe am Ende des Monats, in dem ich mein Konto gekündigt habe, noch an einer Tankstelle für 13,23 Euro getankt und mit der EC-Karte bezahlt. Die Karte wurde akzeptiert, schien alles zu funktionieren - jetzt bekomme ich zwei Wochen später bei Heimkommen aus dem Urlaub ein Schreiben vom Inkassobüro, das mir neben der Hauptorderung noch 5,50 € Bankgebühren, 6,62 € Bearbeitungsgebühren, 5,11 € Mahngebühren und 10 für die € Adressermittlung, insgesamt also mehr als doppelt so viele Gebühren wie die Hauptforderung war, aufbrummen will. Aus einer 13 Euro-Rechnung wurde jetzt eine 40-Euro-Zahlungsaufforderung.

Dazu hätte ich ein paar Fragen: 1) Inwiefern ist es überhaupt mein Problem, wenn die Lastschriftzahlung erst nach der Kontoschließung versucht wurde? Hätte nicht meine alte Bank das aus Kulanz an meine neue weiterleiten können, deren Daten sie ja hatten? 2) Die Gebühren sind im Vergleich zur Hauptforderung offensichtlich unverhältnismäßig - aber welche davon sind überhaupt rechtens? 3) Woher bekam das Inkassobüro meine Adresse? 4) Muss ich das wirklich bezahlen oder wäre nicht im Sinne der Schadensminderungspflicht von der Tankstelle angezeigt gewesen, erstmal eine normale Mahnung zu schicken? 5) Wie einige ich mich am besten mit den Inkassoisten, ohne vorher ein mehrstündiges Gerichtsurteilswälzen absolvieren zu müssen?

Wie soll ich jetzt damit umgehen? Ich will mich ja vor der Rechnung sicher nicht drücken sondern hatte damit gerechnet, dass die Zahlung noch von meinem alten Konto abgeht, wenn die Karte schließlich vom Leser noch akzeptiert wurde. Bitte gebt mir nicht den Tip, mich an die Verbraucherzentrale zu wenden, denn die verlangen momentan 2€ pro Minute telefonischer Beratung - und mir geht es um einen möglichst geringen - und verhältnismäßigen! - finanziellen Aufwand.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Gebühren, Bank, Recht, EC-Karte, Inkasso, Mahnung
Problem beim bezahlen mit der EC Karte.

Vorhin war ich beim Aldi einkaufen. Da wollte ich wie immer mit der EC Karte bezahlen, schließlich ist das praktischer. Nur diesmal war es so, dass der Vorgang nicht durchgeführt werden konnte. Zum Glück hatte ich aber Bargeld bei mir gehabt, sonst wäre es sehr peinlich geworden, zumal das ein Großeinkauf war. Wie auch immer...mir gingen halt mehrere Gründe durch den Kopf, wieso die Karte diesmal gestreikt hat, zb Karte defekt...oder Verspätung meines Lohns (meinen Lohn kriege ich immer am letzten Werktag des Monats). naja, bin dann zur Sparkasse gefahren um einerseits die Karte zu testen und andererseits zu gucken, ob mein Geld ist, und siehe da, die Karte wurde sowohl beim Geld abheben als auch beim Konstoauszug erkannt. Selbstverständlich war das Geld auch da.

Was ich mich nun frage ist; auf so einer EC Karte gibt es ja einmal diesen Chip und einmal den Magnetstreifen. Bei Sparkassen kommt immer nur der Chips zum einsatz, also beim abheben und so. Beim einkaufen hingegen war es früher so, dass das ganze über den Magnetstreifen abgewickelt wurde. Da denke ich mir halt, dass evtll dann wohl der Magnetstreifen beschädigt sein müsste. Vorhin habe ich aber in einem Artikel gelesen, dass mittlerweile auch beim einkaufen die Chips verwendet werden. Stimmt das denn? Weil wenn beim einkaufen und beim Geld abheben bei einer Bank nur der Chips in Einsatz kommt, dann lag das Problem heute morgen wohl am Aldi-Gerät.

EC-Karte, Sparkasse

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