Wie sieht die Rechtslage aus? Strafanzeige erstatten wegen arglistiger Täuschung/Betrug? Was als Nächstes tun?

Hallo an alle,

Danke, dass Sie lesen und sich mit meinem Fall auseinandersetzen.

Kurz in Stichpunkten:

Ebay-Privatkauf eines Elektro-Rollers, "gebraucht, aber einwandfreier, fahrbereiter Zustand". (Anzeige wurde geändert, Zeuge der ursprüngl. Anzeige vorhanden)

Roller bei Probefahrt ok, aber er hat nach eigener Aussage am Fahrzeug „herumgeschraubt und nachgebessert, da KFZ-Mechaniker“

Es handelt sich ggf. um Fernkauf, da Verkäufer Kaufgegenstand an Sitz des Käufers geliefert hat, gegen Barzahlung, 400-€.

Beim erstmaligem Gebrauch nach wenigen Metern Fahrzeug defekt, Ursache unklar. Aus dem Lenkgrad-Griff traten während der Fahrt angeschnittene Drähte hervor. (s. Foto)

Im Kaufvertrag steht: Frei von technischen Mängeln; Verkäufer betont, Sachmängelhaftung nach EU-Recht ausgeschlossen. (s. Foto)

Schauten uns Lenkgrad nochmal genauer an, tatsächlich abgetrennte Drähte zu sehen. Verkäufer kam vorbei und schaute sich Fahrzeug an, nachdem wir Defekt mitteilten.

Verkäufer meinte, das "wäre vorher schon so gewesen und hätte nichts zu sagen“. Dabei steckte er schnell die Drähte wieder in den Lenkgrad-Griff.

Er ist nicht bereit, Reparatur zu zahlen, Fahrzeug zurück zu nehmen und uns wenigstens einen Teilbetrag zu erstatten.

Was können und sollten wir tun? Es sind nun bald 2 Wochen nach Abschluss Kaufvertrag vergangen. Wie sieht Rechtslage aus, liegt arglistige Täuschung od. Betrug vor? Sollten wir Strafanzeige bei der Polizei erstatten?

Ich habe die Idee, jetzt noch wenigstens den Kaufvertrag anzufechten, zur Rücknahme aufzufordern und mit Strafanzeige /Anwalt zu drohen. Alles per Einschreiben mit Rückschein.

Ebay hilft uns absolut nicht weiter, sehr ärgerlich! Haben auch keine Rechtsschutzversicherung, nur auf mein Auto.

Ich danke für jede hilfreiche Antwort von ganzem Herzen!!!

Sandra Borger.

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