Einbau einer fehlenden Duschwand - Sache des Vermieters?

Meine Oma ist in eine neue Wohnung umgezogen. Die Vormieterin war körperbehindert und hat sich deswegen einen ebenerdige Dusche einbauen lassen, ist dann allerdings verstorben. Bei dieser ebenerdigen Dusche fehlt nun die Duschwand (die konnte die Vormieterin nicht mehr in Auftrag geben, weil sie verstorben war) sodass man beim Duschen quasi das ganze Bad unter Wasser setzt, weil das Wasser ja keinerlei Begrenzung hat (bei einer ebenerdigen Dusche gibt es ja keine Duschwanne).

Der Vermieter weigert sich allerdings eine Duschwand einzubauen und meint, dies wäre Sache des Mieters, da der Umbau durch die Vormieterin durchgeführt wurde und er nur seine Genehmigung für den Umbau erteilt hat.

Eine Duschwand kostet für diese Dusche knapp 500,-Euro (mit Einbau) und der Vermieter weigert sich nun die Kosten zu übernehmen.

Da meine Oma nur eine kleine Rente hat und sich diese Duschwand nicht leisten kann, wollte ich fragen wer nun Recht hat. Der Vermieter, indem er sagt, dass dies Sache des Mieters sei oder muss er als Vermieter für eine entsprechende Duschwand sorgen, dass man Duschen kann, ohne das das Wasser durch das ganze Bad läuft. Meine Oma ist körperlich auch nicht in der Lage jedesmal das Bad komplett zu wischen, wenn sie duschen war.

Wenn es Sache des Vermieters ist, gibt es entsprechende Urteile oder Gesetze, die man dazu anwenden kann?

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Dusche, Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter

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