Wir sind vor einem Jahr in unsere letzige Wohnung gezogen. Vor Einzug haben wir den Vermieter darauf aufmerksam gemacht, das die Dusche trotz großer Bemühungen meiner Frau und meiner Mutter, nicht zu säubern ist, da sie verkalkt ist. Er versprach Abhilfe und das wars dann. Leider haben wir nichts schriftlich vereinbart. Inzwischen habe ich den Spüler in der Toilette auf eigene Kosten ersetzt, ließ sich nicht mehr stoppen. Die Kosten ca 80 Euro. In der Dusche müßte dringend das Silikon erneuert werden, da es sich schon an mehreren Stellen gelöst hat. Ich glaube gelesen zu haben , das Mängel durch kalkhaltiges Wasser, vom Vermieter zu beheben sind. Kann mir jemand sagen, wo ich ein entsprechendes Urteil finde.