Erklärung über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und duales Studium im Insolvenzverfahren nach Ankündigung der Restschuldbefreiung?

Sehr geehrte Damen und Herren,

in aller gebotenen Kürze möchte ich eine Doppelfrage zu den Einstellungsvoraussetzungen für das duale Studium im öffentlichen Dienst zur Diskussion stellen:

  1. Wird vor Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages für das duale Studium zum Stadtinspektoranwärter/in oder für das duale Studium Arbeitsmarktmanagement eine Erklärung darüber verlangt, dass der oder die Auszubildende in sogenannten "geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen" lebt?

Dies scheint kein Teil der gesetzlich notwendigen Voraussetzungen zu sein, selbst bei einer Einstellung als Beamtenanwärter (in der Stadtverwaltung) und auch nicht als Angestellter im öffentlichen Dienst (bei der Bundesagentur für Arbeit).

  1. Ist es möglich, "geordnete wirtschaftliche Verhältnisse" trotz einer Privatinsolvenz nach Ankündigung der Restschuldbefreiung glaubhaft zu machen? Dies bedeutet ja, dass die Schulden in absehbarer Zeit entfallen und eine Wiederherstellung geordneter Verhältnisse angestrebt und verwirklicht wird. Zusätzlich wird die Ordnung der wirtschaftlichen Verhältnisse durch einen Treuhänder / eine Treuhänderin genau überwacht.

Freue mich auf eine interessante Diskussion und ich hoffe, dass wir an dieser zu einer zufriedenstellenden Aufklärung dieser besonderen Konstellation finden.

Eine Erklärung über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse ist möglicherweise erforderlich! 100%
Eine Erklärung über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse ist definitiv erforderlich! 0%
Eine Erklärung über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse ist definitiv nicht erforderlich! 0%
Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse sind trotz einer Insolvenz vorhanden! 0%
Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse sind wegen einer Insolvenz möglicherweise vorhanden! 0%
Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse sind wegen einer Insolvenz nicht vorhanden! 0%
Da müssten Sie in diesem speziellen Einzelfall die Ausbildungsleitung selbst fragen! 0%
Insolvenz, Erklärung, Ausbildung, Arbeitsrecht, duales Studium, Privatinsolvenz, restschuldbefreiung
Ich habe hier mein Anschreiben für mein duales Studium, ist das ok so?

Hier mein Anschreiben. Wäre nett wenn ihr mal drüber lesen könntet und eventuell korrigiert! :)

Bewerbung um einen Praxisplatz für das duale Studium "Soziale Dienste in der Justiz"

Sehr geehrte Frau XXX,

„In jeder Krise, steckt eine Chance“, so sagt man. Auch ich sehe das nicht anders. Ich möchte einer der Menschen sein, der diese Chancen für Menschen verwirklicht und Ihnen bei wichtigen Schritten auf dem Weg dahin unter die Arme greift. Deshalb habe ich mich für die Arbeit in einer Justizvollzugsanstalt entschieden, denn nirgends kann ein Mensch aus einer Krise besser eine neue Chance ziehen, als dort.

Die Herausforderung, die mir die Stelle dort bietet, ist für mich äußerst reizvoll und ich möchte meine bisher erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten mit dieser Arbeit festigen und erweitern. Außerdem sagt mir die Kombination zwischen menschennaher Arbeit und rechtlichen Vorgängen besonders zu, da das einen spannenden und abwechslungsreichen Alltag verspricht.

Während meinen bisherigen Erfahrungen im sozialen Bereich, wie z.B bei der Arbeit in einem Pflegeheim und meinen Praktika habe ich unter Beweis gestellt, dass ich mit psychischer sowie physischer Belastung sehr gut zurecht komme. Daneben habe ich selbstverständlich auch Einfühlungsvermögen und Geduld bewiesen, was mich für die Arbeit in einer Justizvollzugsanstalt geeignet macht. Dass ich streßresistent bin habe ich durch meine Arbeit als Nachtbereitschaft in einer Wohngruppe für Menschen mit Einschränkung, welche ich neben der Schule mache, gezeigt. Außerdem habe ich mir durch die Sterbebegleitung meines Vaters eine hohe emotionale Stabilität angeeignet.

Ich bin mir sicher, Sie bei einem persönlichen Kennenlernen von mir überzeugen zu können, also laden Sie mich doch ein!

Mit freundlichen Grüßen,

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