Berufsalltag und Erfahrungen des Diplom-Verwaltungswirtes?

Guten Abend, liebe Community!

Nach dem Abitur hatte ich immer vor, Lehramt zu studieren. Aktuell bin ich allerdings dabei, diesen Gedankengang zu verwerfen und anderweitig beim öffentlichen Dienst in Erscheinung zu treten.

Dabei habe ich an den Diplom-Verwaltungswirt gedacht, allerdings auf kommunaler Ebene, nicht auf Landes- oder Bundesebene.

Ich weiß, wie das Studium aufgebaut ist und ich kenne auch die Inhalte, über persönliches Feedback von Erfahrenen würde ich mich dennoch freuen - das gilt allerdings nur als Nebensache. Mir geht es eher um die Frage der Zeit nach dem Studium. Gemeinhin ist klar, und so steht es auch in allen Stellenausschreibungen, dass „eine Übernahme nach dem Studium als Beamter auf Probe“ nicht gewährleistet wird. Nun ist es so, dass auf Landesebene i.d.R. auch übernommen wird, auf kommunaler Ebene weiß ich das eben nicht. Es handelt sich hier um eine relativ kleine Kommune. Gibt es jemanden, der dieses Studium auf kommunaler Ebene durchgeführt hat und von Übernahmeberichten erzählen kann? Wurdet ihr als Angestellter oder als Beamter übernommen?

Wie sah es, die Verbeamtung vorausgesetzt, denn mit dem Besoldungsaufstieg aus? Eingangsamt ist A9. Im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst ist die Besoldungsgruppe bis einschließlich A13 g.D. möglich. Nach der Verbeamtung auf Widerruf (während des Studiums, 3 Jahre), folgt demnach die Verbeamtung Probe für drei Jahre, danach die Verbeamtung auf Lebenszeit (i.d.R.). Nach einer weiteren, einjährigen Bewährungsphase kann dann ein Besoldungsgruppenaufstieg in A10 erfolgen. Nach weiterem Jahr (...) und so weiter, bis A13. A13 wird wohl in den seltensten Fällen realistisch sein. Wichtig ist für mich, was ist die Praxis? Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Ich kenne die Voraussetzungen für eine Beförderung bei Beamen - sowohl die persönlichen, wie auch die organisatorischen.

Eine Sache noch:

Im Alter von 21 Jahren, habe ich ein Mofa geführt, welcher schneller fuhr, als erlaubt. Das Ganze erfüllte also den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (es ist länger her). Das Ganze wurde gegen Geldzahlung an die Gerichtskasse (100€) nach §153a StPO eingestellt, also keine Vorstrafe! Bei der Verbeamtung wird allerdings auch die Frage nach der charakterlichen Eignung gestellt, die mit der Nachfrage (u.a) nach vergangenen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, auch mit dem Ergebnis der Einstellung, angeführt werden. Das muss und werde ich angeben. Die Frage ist: kann hier die charakterliche Eignung in Frage gestellt werden? Besondere Anforderungen wie beim g.D. der Polizei liegen ja nicht vor, dennoch könnte der Sachverhalt die Eignung infrage stellen. Das Internet gibt nur Verurteilungen her, Fälle wie diesen hier sind nicht zu finden. Manche Behörden fragen nach Verfahren der letzten drei Jahre, manche nach allen. Grundlage der Rechtslage ist das Saarland

LG und danke für eure fundierten Antworten!

Auf kommunaler Ebene ist die Übernahme + Verbeamtung die Regel 100%
[...] Übernahme im Tarifverhältnis die Regel 0%
[...] keine Übernahme die Regel 0%
duales Studium, beamtenrecht, Verbeamtung, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Geschäftsführertätigkeit in Bewerbung angeben?

Sehr geehrte Community,

da ich nächstes Jahr mein Abitur schreibe, bewerbe ich mich gerade auf Ausbildungen und Duale Studiengänge, da ein normales Studium für mich erstmal nicht in Frage kommt.

Nun bin ich neben der Schule selbstständig (Mitgründer und Geschäftsführer einer UG). Würdet ihr dies in der Bewerbung mit angeben?

Ich befürchte, dass Eventualitäten auftreten könnten, bei denen die jeweilige adressierte Personalabteilung denkt, dass ich nicht ausreichend Zeit hätte, um mich auf ein Duales Studium einzulassen.

Des weiteren habe ich mir in den letzten Jahren einen Instagram Account aufgebaut, welcher nicht unter meinem echten Namen läuft. Auf diesem lade ich Inhalte zum Thema "Aktien und generell das Thema investieren" hoch. Hier sind Inhalte zum Teil auf Uni Niveau zu finden. Der Instagram Account zählte knapp 1.300 Follower bevor ich Inaktiv wurde, weshalb er nun bei 1.200 stagniert. Jedoch ist meine Frage, ob ihr auf einen Account wie diesen Aufmerksam machen , oder eventuell erst im Vorstellungsgespräch davon berichten würdet. (Ich bewerbe mich an Firmen, die etwas mit Finanzen und Wirtschaft bzw. Steuern zu tun haben)

Erst im Vorstellungsgespräch von meiner Nebentätigkeit zu erzählen, darüber bin ich mir im Unklaren, was das für einen Eindruck machen würde.

Den letztendlich, wenn einen Vertrag angeboten bekommen würde, müsste ich je nach Vertrag sowieso um Genehmigung für meine andere Tätigkeit bitten...

Ich bin gerade etwas im Zwiespalt und freue mich auf eure Antworten

LG

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