Mieterhöhung nach Eigentümerwechsel?
Wir haben einen neuen Eigentümer der Wohnung. Der alte Eigentümer hat November letzten Jahres die Miete erhöht und der neue Eigentümer will die jetzt nochmal erhöhen. Dabei wurden die Paragrafen 557 und 558 BGB genannt (also die Mieterhöhung könnte nach den beiden Vorschriften erfolgen wobei der Vermieter 557 bevorzugen würde, warum keine Ahnung). In 558 steht aber dass die Miete erst nach 15 Monaten erst erhöht werden darf, was bei uns ja noch keine 15 Monate her ist. Ist das rechtens?