wegen überzogenem Dispo keine Kontokündigung möglich?

Hallo,
folgende Situation:
Bekannter hat bei Volksbank Konto und hat dort seit Ewigkeiten einen 1000 Euro Dispo. Ist auch schon seit längere zeit Hartz4ler, was die Bank bisher nie störte.
Nun wurde von heut auf morgen plötzlich der Dispo weggemacht, er müsse weg, ein beauftragter Anwalt hat ausgehandelt dass das Limit jeden Monat 30 Euro runter geht bis es irgendwann auf Guthabenbasis geführt werden würde. Man verzichte auch auf Überziehungszinsen.

Da Bekannter von alldem nicht allzu begeistert war, hat Bekannter bei bank B ein Konto gemacht. Dort wurden auch schon Daueraufträge eingerichtet, für die Lastschriften Gott und der Welt die neuen Kontodaten mitgeteilt, Jobcenter Bescheid gesagt wohin das Geld nun gehen soll.

Soweit dass ab 1.8. das neue Konto als neuer Standard dient und Alles darüber läuft.
Da er damit das alte Konto nicht mehr braucht, hat Bekannter über Anwalt das Volksbank Konto gekündigt, zusammen mit dem hinweis dass er von nun an der Volksbank (entsprechend der Vereinbarung)
eben jeden Monat 30 Euro zur Schuldentilgung überweist. Weil ohn andernfalls das ungenutzte voba konto noch kontoführungsgebühren kosten würde.

Die bank schrieb nun, die Kündigung werde abgelehnt und das Konto könne nicht gekündigt werden solange die Schulden offen sind.

ist das richtig?
Was soll Bekannter dagegen tun?

Meine vermutung :
offiziell ist der Dispo ja (so schätze ich mal) nicht gekündigt, sondern lediglich das zugebilligte limit wird jeden Monat neu angepasst.
Das heißt, praktisch gesehen besteht der Dispo nach wie vor.

die begründung der bank wird wohl sein: "Sie können nicht bei uns einen Dispo eingeräumt haben, ohne auch dazu ein (kostenpflichtiges) Konto zu haben".

von daher hielte ich es für sinnvoll. direkt eine Kündigung des Dispos einzureichen, sowie dabei anhängig nochmals die Kündigung des Girokontos.

Denn wenn der Dispo offiziell weg ist, kann dieser ja auch nicht mehr die Kontokündigung behindern.

Natürlich wird die bank dann die Summe komplett fällig stellen, wobei in der praxis es dann doch drauf hinaus laufen wird dass mit der Bank ein Kompromiss in Form einer Ratenzahlung oder so gefunden werden muss.

Wäre mal die Vorgehensweise, die ich als sinnvoll vermuten würde.
was meint ihr dazu?

Wir waren auch sehr verwundert, denn der anwalt hatte uns nur trocken das schreiben der Voba weitergeleitet ohne hinweis wies weitergeht oder wie die rechtslage ist.

Wie ist hier die Rechtslage?

Kündigung, Bank, Recht, Dispokredit, Volksbank, Wirtschaft und Finanzen

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