Hallo liebe Geschichts-Experten,
wir behandeln in Geschichte derzeit die Weimarer Republik und haben uns grob mit der Übergangszeit nach dem ersten Weltkrieg beschäftigt.
In unserem Buch wird für die Übergangsregierung der am 10. November 1918 gegründete Rat der Voksbeauftragten genannt.
Gleichzeitig ist die Rede von einer verfassungsgebenden Versammlung, dem Reichsrätekongress, welcher im Dezember 1918 durch den Rat der Volksbeautragten initiiert wurde. Der wörtlichen Übersetzung aus unserem bilingualen Schulbuch zufolge hatte dieser bis zu den Wahlen der Nationalversammlung am 19.01.1919 „absolute legislative und exekutive Macht, um andern Institutionen jegliche Legimität abzusprechen, Deutschland zu regieren“.
Weiß jemand, was ich mir darunter vorstellen darf? Diente der Reichsrätekongress lediglich als Kontrollinstanz für den Rat der Volksbeautragten, oder teilten sich beide die legislative Macht während dieser einmonatigen Übergangsperiode?
Ich meine, die Hauptaufgabe des Reichsrätekongress war es ja, sich für die eine parlamentarische Demokratie oder Rätedemokratie zu untscheiden. Deswegen werde ich aus dieser Formulierung leider nicht wirklich schlau…
Liebe Grüße!