S-Bahn-Abo wurde gekündigt aber ich nicht drüber informiert! Nun drohen 40€ für's Schwarzfahren!

hallo,

  • am 28.08.2014 habe ich der S-Bahn-Berlin GmbH einen Brief geschickt mit der Bitte, um Kündigung meines Jahresabos zum nächst möglichen Zeitpunkt und um Bestätigung dieser Kündigung.
  • am 01.09.2014 bucht die S-Bahn-GmbH den fälligen Betrag für den September ab und ich denke: aha, den September fahre ich dann wohl noch.
  • am 03.09.2014 werde ich am Nachmittag in der Straßenbahn kontrolliert und der Kontrolleur sagt: Sorry, Karte gesperrt, das macht dann 40€!
  • am selben Tag komme ich am Abend nach Hause und finde einen Brief (geschrieben am 29.08., Poststempel 01.09., im Briefkasten am 03.09., versendet mit MaxGrün) mit der Kündigungsbestätigung zum 01.09.2014

Nun streite ich mich mit der S-Bahn-Berlin Gmbh, da ich der Ansicht bin, dass die nicht mein Abo sperren können obwohl sie den Monatsbetrag abbuchen und mich nicht fristgerecht informieren. (mit fristgerecht meine ich, dass sie mich nicht erst am 03.09. informieren können, dass das Abo am 31.08. geendet hat)

Wie ist da die rechtliche Situation, kann ich darauf bestehen, dass die die Schuld auf sich nehmen? Müssen die mir nicht erst die Kündigung bestätigen, bevor sie wirksam ist, zumal gegen eine Kündigung zum 01.09. das abgebuchte Geld für den September spricht.

Die 40€ Strafe für's Schwarzfahren schulde ich leider der BVG, (da ich in einer Tram kontrolliert wurde) nicht der S-Bahn GmbH, was die Sache nicht einfacher macht, da die BVG sagt: ihr Ticket war gesperrt, alles andere ist uns egal! Regeln Sie das mit der S-Bahn GmbH.

Ich habe schon bei der S-Bahn GmbH angerufen und auch schon diversen Mail-Schriftwechsel gehabt mit der Info: Sie wollten zum nächst möglichen Zeitpunkt kündigen, das war für uns der 01.09.2014, also was wollen Sie eigentlich?

Ich habe denen auch gesagt, was ich eigentlich will: Ich wollte informiert werden, eine E-Mail hätte ja in Anbetracht des knappen Zeitraums auch gereicht, ich wollte nicht, dass sie Geld für eine Leistung, die sie ja eigentlich nicht mehr erbringen wollten abbuchen und mich somit in die Irre führten...

War diese Kündigung so schnell und ohne zeitgerechte Info rechtens?

Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen. Grüße Anne_Rose_S

Kündigung, BVG, Kündigungsfrist, Kundenservice, S-Bahn, Abonnement
Berlin BVG - Keine Fahrkarte bei verlassen des Bahnsteigs (Gruppenticket)

Hallo!

In Berlin ist mir (uns) foglendes passiert..

Wir sind mit einer Gruppenkarte mit der U-Bahn gefahren. Ich und meine Freundin verließen das Fahrzeug an der Heinrich-Heine-Str. Auf einmal wurde ich von Hinten gepackt und ein Mann stellte sich in den Weg und fragte, wo ich hin will. Ich dachte im ersten Moment, ich und meine Freundin werden überfallen (bei Kerlen und Mädchen auf dem U-Bahnsteig weiss man ja nie..) und ich versuchte mich zu befreien.

Jedoch stellte sich aber heraus, dass es Kontrolleure in Zivil waren. Ich sagte ihm, dass wir keine Fahrkarte haben, da das Gruppenticket in der Bahn mit dem Rest weitergefahren ist. Er sah dies als Unwahrheit an und wies mich darauf hin, dass das Betreten des Bahnsteigs nur mit gültiger Fahrkarte erlaubt sei. Ich sagte ihm, dass wir es ja nicht betreten, sondern verlassen. Nichts desto trotz, wurde uns mit der Polizei gedroht und dass sie befugt sind uns festzuhalten und dass es zu ner Haftstrafe von 1 Jahr führen kann. Okay, ab diesem Zeitpunkt hatten meine Freundin und ich wirklich schiss, und haben ihnen unsere Ausweise ausgehändigt. Zuhause erzählten wir es der Mutter meine Freundin und diese meinte, dass das nicht Rechtens wäre.. da sie uns nicht im Fahrzeug sondern beim verlassen des Bahnsteigs ohne Fahrschein angetroffen haben.

Die Kontrolleure waren ja der Meinung, wir haben das Fahrzeug verlassen weil Sie eingestiegen seien. völliger Blödsinn, sie waren ja Zivil! wie hätten wir sie denn erkennen sollen, wenn das der Grund gewesen sein solle.

Ist das nun wirklich wahr, dass Gruppen nur geschlossen die Bahn verlassen dürfen?

Berlin, BVG, Fahrkarte, U-Bahn

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