In Art. 68 GG steht lediglich im negativen Kontext, dass der Bundespräsident den Bundestag auflösen kann, wenn der Bundeskanzler ihm darum ernstlich bittet und es keine weiteren Möglichkeiten gibt, weil zuvor keine absolute Mehrheitszustimmung aus dem Bundestag vorlag.
Also im Umkehrschluss, wird der Bundestag aufgelöst, wenn eine absolute Mehrheitszustimmung aus dem Bundestag vorliegt bei der Vertrauensfrage.
Doch diese muss der Bundeskanzler ja selber stellen.
Gibt es einen Artikel oder ist es generell möglich, dass die Vertrauensfrage ,,erzwungen'' wird?